Sie wollen etwas mit Sprachen und Kulturen studieren? Damit sind Sie bei uns genau richtig!
Sie haben Fragen oder wollen sich vor Ort ein genaueres Bild machen? Dann finden Sie Angebote unter folgendem Link:
Sie wollen Details zu unseren Studienangeboten erfahren? Dann schauen Sie in die Informationen zu unseren Studiengängen weiter unten auf dieser Seite.
Mehrsprachiges Handeln in transkulturellen Zusammenhängen wird immer wichtiger – sei es bei internationalen Organisationen, in der Entwicklungszusammenarbeit, im Bildungsbereich oder in der Unternehmenskommunikation. Mit unserem interdisziplinär angelegten geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts Sprachen, Kulturen, Kommunikation sind Sie darauf vorbereitet, solche Situationen professionell mitzugestalten.
Sie studieren mindestens zwei Sprachen und entwickeln hohe kommunikative Kompetenzen – mündlich, schriftlich und digital. Aus unserem breiten Angebot an Sprachen wählen Sie die Grundsprache und zunächst zwei Studiensprachen für Ihr Studium aus. Ihre Grundsprache ist in der Regel Ihre Muttersprache.
| Arabisch | Italienisch | Portugiesisch |
| Deutsch (nur als Studiensprache 1) | Neugriechisch | Russisch |
| Englisch | Niederländisch | Spanisch |
| Französisch | Polnisch | Türkisch |
Wenn Sie eine andere Muttersprache haben, zum Beispiel Albanisch, Finnisch, Japanisch, Rumänisch, Serbisch oder Ungarisch, haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie bei uns Sprachen studieren möchten:
- Sie wählen den BA mit zwei Studiensprachen mit Deutsch als erster Studiensprache. Die Voraussetzungen für Deutsch als Studiensprache können Sie im folgenden Abschnitt „Meine Sprachen“ nachlesen.
- Sie wählen als Grundsprache eine der Sprachen aus unserem Angebot (Liste oben) als sogenannte „Trägersprache“. Dafür müssen Sie diese Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Das heißt, Sie sind zweisprachig aufgewachsen oder haben in dieser Sprache Ihre Schulbildung absolviert. Wenn Sie wissen möchten, ob für Sie eine Trägersprache in Frage kommt, kontaktieren Sie bitte unser Studierendensekretariat.
Sie interessieren sich für Sprachen und Kulturen und möchten am liebsten Profi für Transkulturalität und Mehrsprachigkeit werden?
Die Bewerbung für das Bachelorstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester über das zentrale Bewerbungsportal der Johannes Gutenberg-Universität möglich.
Auf unseren Bewerbungsseiten finden Sie alle wichtigen Informationen!
Für die mit einem Stern (*) markierten Sprachen gilt Folgendes:
- Wir empfehlen, dass Sie das Studium zum Wintersemester beginnen, da wir Studienanfänger:innen im Sommersemester unter Umständen nicht das gesamte benötigte Lehrangebot zur Verfügung stellen können. Falls Sie das Studium doch im Sommersemester aufnehmen, lassen Sie sich am besten durch die Studienberatung beraten.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Arabisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Arabisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Arabisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- Al-Arabiyya-Test B1
- CIMA B1
- The European Language Certificates: TELC العربية B1
Wenn Sie Vorkenntnisse im Arabischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Arabisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Mahmoud Hassanein, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Wir empfehlen allen Studierenden ohne Vorkenntnisse im Arabischen, sich vor Studienbeginn mit dem arabischen Alphabet vertraut zu machen. Eine hervorragende Möglichkeit dazu bietet der kostenfreie Online-Selbstlernkurs „Arabische Schrift“ des LSI-Arabicum.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Deutsch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Deutsch kann nur als Studiensprache 1 gewählt werden. Als Sprachnachweis gelten:
- eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) von einer deutschsprachigen Einrichtung
- die bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg
- Deutsches Sprachdiplom DSD 2
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 1 mit mind. 57% in beiden Teilen)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2 oder 3)
- Goethe-Zertifikat (B2 oder höher)
- TestDaF (Hören + Sprechen: mind. 3 Punkte; Lesen + Schreiben: mind. 4 Punkte)
- The European Language Certificates (telc) (B2 oder höher)
- UNIcert (B2 oder höher)
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) (B2 oder höher)
- KMK-Fremdsprachenzertifikat (B2 oder höher)
Bei Fragen zu den Sprachkenntnissen kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Thomas Kempa, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Englisch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 vorausgesetzt. Als Sprachnachweis gelten:
- Besuch des Fachs Englisch (mindestens 6 Jahre) an einem deutschen Gymnasium
- Bestehen des Fachs Englisch in der Abiturprüfung an einem deutschen Gymnasium
- Cambridge Certificate: Preliminary English Test (oder höher)
- IELTS B1 (4.0 bis 5.0)
- TELC B1
- TOEFL B1 (43 bis 71 Punkte)
- TOEIC B1: 275 – 395 (Listening), 275 – 380 (Reading)
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Französisch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 vorausgesetzt. Als Sprachnachweis gelten:
- Französischunterricht (mind. 4 Jahre) auf einem Gymnasium in Deutschland
- Diplôme d’études en langue française: DELF (B1 oder höher)
- Test de connaissance du français: TCF (B1 oder höher)
- Test de français international: TFI (B1 oder höher)
- Test d’évaluation de français: TEF (B1 oder höher)
- The European Language Certificates: TELC Français (B1 oder höher)
Bei Fragen zu den Sprachkenntnissen kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Simon Varga, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Italienisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Italienisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Italienisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen.
Wenn Sie Vorkenntnisse im Italienischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Italienisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Dr. Stefan Feihl oder Frau Alexandra Panella, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Neugriechisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Neugriechisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Neugriechisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certificate of Attainment in Greek (B, C oder D).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Neugriechischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Neugriechisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Konstantina Glykioti oder Frau Dr. Anastasia Kalpakidou, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Niederländisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Niederländisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Niederländisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certificaat Nederlands als vreemde taal (B1 oder höher).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Niederländischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Niederländisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Adriana Fuchs-Franke, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Polnisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Polnisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Polnisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certyfikat Znajomosci Jezyka Polskiego (B1 oder höher).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Polnischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Polnisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Camill Bartsch, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Portugiesisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Portugiesisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Portugiesisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- Certificação Português Língua Estrangeira (PLE) (B1 oder höher)
- Certificação Ensino Português no Estrangeiro (EPE) (B1 oder höher)
- Celpe-Bras (B1 oder höher)
- The European Language Certificates: TELC Português (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Portugiesischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Portugiesisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Anne Burgert und Frau Dr. Ângela Pereira Nunes, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Russisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Russisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Russisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- test po russkomy jazyku kak inostrannomu (TRKI)
- The European Language Certificates: TELC Русский язык (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Russischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Russisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Irene Heffel-Boussaa und Herrn Munir Qureshi, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Spanisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Spanisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Spanisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen. Als Sprachnachweis gelten z.B.:
- Besuch des Fachs Spanisch (mindestens 3 Jahre) an einem deutschen Gymnasium
- The European Language Certificates: TELC Español (B1 oder höher)
- Diploma Internacional de Español (Intermedio/6 oder höher)
- Instituto Cervantes: DELE (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Spanischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Spanisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Dr. Carmen Canfora und Herrn Prof. Dr. Holger Siever, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation mit der Studiensprache Türkisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Türkisch als Studiensprache 2 wählen.
Wenn Sie Türkisch als Studiensprache 1 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- The European Language Certificates: TELC Türkçe (B1 oder höher)
- TÖMER: ORTA 1, 2, 3 oder 4
- TÖMER: YÜKSEK 1, 2, 3 oder 4
- Yunus Emre Enstitüsü: Türkçe Yeterlik Belgesi (B2 oder C1)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Türkischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Türkisch nur als Studiensprache 2 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Betül Yilmaz-Bergk, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Im Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation bestimmen Ihre Vorkenntnisse, welche Module Sie bei den Pflichtmodulen Ihrer beiden Studiensprachen genau besuchen müssen. Daraus ergeben sich je nach Grundsprache und Studiensprachen mit jeweiligen Vorkenntnissen verschiedene Studienverlaufspläne:
Um den passenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht zu erhalten, wählen Sie die Zeile, in der Ihre beiden Studiensprachen mit den für Sie zutreffenden Vorkenntnissen aufgeführt sind.
An unserem Fachbereich können Sie die Sprachen Arabisch (AR), Englisch (EN), Französisch (FR), Italienisch (IT), Neugriechisch (EL), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Russisch (RU), Spanisch (ES) und Türkisch (TR) studieren.
| Vorkenntnisse Studiensprache 1 | Vorkenntnisse Studiensprache 2 | Studienverlaufsplan |
| mit Vorkenntnissen ab B1 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| mit Vorkenntnissen ab B1 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| mit Vorkenntnissen ab B1 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| mit Vorkenntnissen ab B1 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| mit Vorkenntnissen ab B1 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
Um den passenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht zu erhalten, wählen Sie die Zeile, in der Ihre beiden Studiensprachen mit den für Sie zutreffenden Vorkenntnissen aufgeführt sind.
Als Studiensprachen 2 sind an unserem Fachbereich die Sprachen Arabisch (AR), Englisch (EN), Französisch (FR), Italienisch (IT), Neugriechisch (EL), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Russisch (RU), Spanisch (ES) und Türkisch (TR) wählbar.
| Vorkenntnisse Studiensprache 1 (Deutsch) | Vorkenntnisse Studiensprache 2 | Studienverlaufsplan |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.1 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.2 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab C1 | ohne Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.1 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.2 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab C1 | mit Vorkenntnissen ab A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.1 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.2 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab C1 | mit Vorkenntnissen ab B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.1 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.2 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab C1 | EN/FR mit Vorkenntnissen B1-B2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.1 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab B2.2 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| DE mit Vorkenntnissen ab C1 | EN/FR mit Vorkenntnissen ab C1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
Im Folgenden finden Sie Links zu verschiedenen Dokumenten, die alle Details zum Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation enthalten.
Unser Bachelor Übersetzen, der Bachelor of Arts (BA) Translation, ist Ihr Einstieg in die Welt des Übersetzens. Sie lernen oder optimieren Ihre Fremdsprachen und beschäftigen sich mit deren Kulturen sowie dem Übersetzen. Mit dem Bachelor of Arts Translation macht Ihnen in Sachen Sprache niemand etwas vor, denn Sie werden Ihre Sprachen und Ihr Handwerkszeug professionell beherrschen. Kulturelles Kontextwissen, Translationstheorien, automatische Sprachverarbeitung und maschinelle Übersetzung – für Sie keine Fremdwörter, sondern Beispiele für die umfangreiche Grundausrüstung, die Ihnen der Bachelor of Arts Translation bietet. Theoretisch fundiert und praxisnah werden Sie darauf vorbereitet, im vielfältigen Berufsfeld der Sprachdienstleistungen zu arbeiten. Hier bieten sich Ihnen zukunftsträchtige Berufsaussichten in einer dynamischen Wachstumsbranche. Wo Automatisierung und Digitalisierung an ihre Grenzen stoßen, können Sie noch weitergehen: Gestalten Sie die Zukunft der Sprachindustrie mit!
Aus unserem breiten Angebot an Sprachen wählen Sie die Grundsprache und die Studiensprachen für Ihr Studium aus. Ihre Grundsprache ist im Bachelor Übersetzen in der Regel Ihre Muttersprache. Zusätzlich wählen Sie ein oder zwei Studiensprachen (das Modell mit einer Studiensprache ist nur mit Deutsch oder Englisch möglich):
| Arabisch | Italienisch | Portugiesisch |
| Deutsch (nur als Studiensprache 1) | Neugriechisch | Russisch |
| Englisch | Niederländisch | Spanisch |
| Französisch | Polnisch | Türkisch |
Wenn Sie eine andere Muttersprache haben, zum Beispiel Albanisch, Finnisch, Japanisch, Rumänisch, Serbisch oder Ungarisch, haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie bei uns Sprachen studieren möchten:
- Sie wählen den BA mit zwei Studiensprachen mit Deutsch als erster Studiensprache. Die Voraussetzungen für Deutsch als Studiensprache können Sie im folgenden Abschnitt „Meine Sprachen“ nachlesen.
- Sie wählen als Grundsprache eine der Sprachen aus unserem Angebot (Liste oben) als sogenannte „Trägersprache“. Dafür müssen Sie diese Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Das heißt, Sie sind zweisprachig aufgewachsen oder haben in dieser Sprache Ihre Schulbildung absolviert. Wenn Sie wissen möchten, ob für Sie eine Trägersprache in Frage kommt, kontaktieren Sie bitte unser Studierendensekretariat.
Sie interessieren sich für Übersetzen und Einblicke ins Dolmetschen und möchten Sprachprofi werden?
Die Bewerbung für das Bachelorstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester über das zentrale Bewerbungsportal der Johannes Gutenberg-Universität möglich.
Auf unseren Bewerbungsseiten finden Sie alle wichtigen Informationen!
Für die mit einem Stern (*) markierten Sprachen gilt Folgendes:
- Wir empfehlen, dass Sie das Studium zum Wintersemester beginnen, da wir Studienanfänger:innen im Sommersemester unter Umständen nicht das gesamte benötigte Lehrangebot zur Verfügung stellen können. Falls Sie das Studium doch im Sommersemester aufnehmen, lassen Sie sich am besten durch die Studienberatung beraten.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Arabisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Arabisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Arabisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- Al-Arabiyya-Test B1
- CIMA B1
- The European Language Certificates: TELC العربية B1
Wenn Sie Vorkenntnisse im Arabischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Arabisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Mahmoud Hassanein, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Wir empfehlen allen Studierenden ohne Vorkenntnisse im Arabischen, sich vor Studienbeginn mit dem arabischen Alphabet vertraut zu machen. Eine hervorragende Möglichkeit dazu bietet der kostenfreie Online-Selbstlernkurs „Arabische Schrift“ des LSI-Arabicum.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Deutsch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 vorausgesetzt. Deutsch kann nur als Studiensprache 1 gewählt werden. Als Sprachnachweis gelten:
- eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) von einer deutschsprachigen Einrichtung
- die bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg
- Deutsches Sprachdiplom DSD 2
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 1 mit mind. 57% in beiden Teilen)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2 oder 3)
- Goethe-Zertifikat (B2 oder höher)
- TestDaF (Hören + Sprechen: mind. 3 Punkte; Lesen + Schreiben: mind. 4 Punkte)
- The European Language Certificates (telc) (B2 oder höher)
- UNIcert (B2 oder höher)
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) (B2 oder höher)
- KMK-Fremdsprachenzertifikat (B2 oder höher)
Bei Fragen zu den Sprachkenntnissen kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Thomas Kempa, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Englisch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 vorausgesetzt. Als Sprachnachweis gelten:
- Besuch des Fachs Englisch (mindestens 6 Jahre) an einem deutschen Gymnasium
- Bestehen des Fachs Englisch in der Abiturprüfung an einem deutschen Gymnasium
- Cambridge Certificate: Preliminary English Test (oder höher)
- IELTS B1 (4.0 bis 5.0)
- TELC B1
- TOEFL B1 (43 bis 71 Punkte)
- TOEIC B1: 275 – 395 (Listening), 275 – 380 (Reading)
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Französisch werden Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 vorausgesetzt. Als Sprachnachweis gelten:
- Französischunterricht (mind. 4 Jahre) auf einem Gymnasium in Deutschland
- Diplôme d’études en langue française: DELF (B1 oder höher)
- Test de connaissance du français: TCF (B1 oder höher)
- Test de français international: TFI (B1 oder höher)
- Test d’évaluation de français: TEF (B1 oder höher)
- The European Language Certificates: TELC Français (B1 oder höher)
Bei Fragen zu den Sprachkenntnissen kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Simon Varga, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Italienisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Italienisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Italienisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen.
Wenn Sie Vorkenntnisse im Italienischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Italienisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Dr. Stefan Feihl oder Frau Alexandra Panella, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Neugriechisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Neugriechisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Neugriechisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certificate of Attainment in Greek (B, C oder D).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Neugriechischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Neugriechisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Konstantina Glykioti oder Frau Dr. Anastasia Kalpakidou, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Niederländisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Niederländisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Niederländisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certificaat Nederlands als vreemde taal (B1 oder höher).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Niederländischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Niederländisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Adriana Fuchs-Franke, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Polnisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Polnisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Polnisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem Certyfikat Znajomosci Jezyka Polskiego (B1 oder höher).
Wenn Sie Vorkenntnisse im Polnischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Polnisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Camill Bartsch, der Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Portugiesisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Portugiesisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Portugiesisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- Certificação Português Língua Estrangeira (PLE) (B1 oder höher)
- Certificação Ensino Português no Estrangeiro (EPE) (B1 oder höher)
- Celpe-Bras (B1 oder höher)
- The European Language Certificates: TELC Português (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Portugiesischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Portugiesisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Anne Burgert und Frau Dr. Ângela Pereira Nunes, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Russisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Russisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Russisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- test po russkomy jazyku kak inostrannomu (TRKI)
- The European Language Certificates: TELC Русский язык (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Russischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Russisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Irene Heffel-Boussaa und Herrn Munir Qureshi, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Spanisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Spanisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Spanisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen. Als Sprachnachweis gelten z.B.:
- Besuch des Fachs Spanisch (mindestens 3 Jahre) an einem deutschen Gymnasium
- The European Language Certificates: TELC Español (B1 oder höher)
- Diploma Internacional de Español (Intermedio/6 oder höher)
- Instituto Cervantes: DELE (B1 oder höher)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Spanischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Spanisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Dr. Carmen Canfora und Herrn Prof. Dr. Holger Siever, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen können.
Für unseren Bachelor Übersetzen mit der Studiensprache Türkisch werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, sofern Sie Türkisch als Studiensprache 1 wählen.
Wenn Sie Türkisch als Studiensprache 2 wählen, müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen, z.B. mit einem der folgenden Zertifikate:
- The European Language Certificates: TELC Türkçe (B1 oder höher)
- TÖMER: ORTA 1, 2, 3 oder 4
- TÖMER: YÜKSEK 1, 2, 3 oder 4
- Yunus Emre Enstitüsü: Türkçe Yeterlik Belgesi (B2 oder C1)
Wenn Sie Vorkenntnisse im Türkischen haben, diese aber nicht mit einem Zertifikat nachweisen können, können Sie Türkisch nur als Studiensprache 1 wählen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Frau Betül Yilmaz-Bergk, die Ihren Studienverlauf mit Ihnen individuell abstimmen kann.
Sie selbst entscheiden, wie viele Sprachen Sie studieren möchten:
Wenn Sie den Bachelor Translation mit zwei Studiensprachen studieren, bestimmen Ihre Vorkenntnisse, welche Module Sie bei den Pflichtmodulen Ihrer beiden Studiensprachen genau besuchen müssen. Daraus ergeben sich je nach Grundsprache und Studiensprachen mit jeweiligen Vorkenntnissen verschiedene Studienverlaufspläne.
Um den passenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht zu erhalten, wählen Sie die Zeile, in der Ihre beiden Studiensprachen mit den für Sie zutreffenden Vorkenntnissen aufgeführt sind.
An unserem Fachbereich können Sie die Sprachen Arabisch (AR), Englisch (EN), Französisch (FR), Italienisch (IT), Neugriechisch (EL), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Russisch (RU), Spanisch (ES) und Türkisch (TR) studieren.
| Studiensprache 1 | Vorkenntnisse S1 | Studiensprache 2 | Vorkenntnisse S2 | Studienverlaufsplan |
| AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
Wenn Sie den Bachelor Translation mit zwei Studiensprachen studieren, bestimmen Ihre Vorkenntnisse, welche Module Sie bei den Pflichtmodulen Ihrer beiden Studiensprachen genau besuchen müssen. Daraus ergeben sich je nach Grundsprache und Studiensprachen mit jeweiligen Vorkenntnissen verschiedene Studienverlaufspläne.
Um den passenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht zu erhalten, wählen Sie die Zeile, in der Ihre beiden Studiensprachen mit den für Sie zutreffenden Vorkenntnissen aufgeführt sind.
Reguläre Studiensprachen an unserem Fachbereich sind die Sprachen Arabisch (AR), Englisch (EN), Französisch (FR), Italienisch (IT), Neugriechisch (EL), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Russisch (RU), Spanisch (ES) und Türkisch (TR).
| Studiensprache 1 | Vorkenntnisse S1 | Studiensprache 2 | Vorkenntnisse S2 | Studienverlaufsplan |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
Wenn Sie den Bachelor Translation mit zwei Studiensprachen studieren, bestimmen Ihre Vorkenntnisse, welche Module Sie bei den Pflichtmodulen Ihrer beiden Studiensprachen genau besuchen müssen. Daraus ergeben sich je nach Grundsprache und Studiensprachen mit jeweiligen Vorkenntnissen verschiedene Studienverlaufspläne.
Um den passenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht zu erhalten, wählen Sie die Zeile, in der Ihre beiden Studiensprachen mit den für Sie zutreffenden Vorkenntnissen aufgeführt sind.
Reguläre Studiensprachen an unserem Fachbereich sind die Sprachen Arabisch (AR), Englisch (EN), Französisch (FR), Italienisch (IT), Neugriechisch (EL), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Russisch (RU), Spanisch (ES) und Türkisch (TR).
| Studiensprache 1 | Vorkenntnisse S1 | Studiensprache 2 | Vorkenntnisse S2 | Studienverlaufsplan |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | Keine Vorkenntnisse | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, ES, IT, NL, PL, PT, RU, TR | A2 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.1 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | B2.2 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
| Deutsch | C1 | AR, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RU, TR | B1 | Studienverlaufsplan plus Modulaufstellung |
Hier finden Sie den für Sie zutreffenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht im Bachelor Translation mit Englisch als einziger Studiensprache.
Hier finden Sie den für Sie zutreffenden Studienverlaufsplan mit der dazugehörigen Modulübersicht im Bachelor Translation mit Deutsch als einziger Studiensprache.
Im Folgenden finden Sie Links zu verschiedenen Informationen, die alle Details zum Bachelor Translation enthalten. Außerdem finden Sie unten einen Bereich mit aktuellen Beispielveranstaltungen aus den sprachenübergreifenden Modulen.
Unser Master Übersetzen und Dolmetschen, der Master of Arts (MA) Translation, ist unser Angebot, wenn Sie Ihre Kenntnisse des Übersetzens oder Dolmetschens vertiefen möchten. Sie beschäftigen sich umfassend mit allen Aspekten des Übersetzens oder Dolmetschens und haben die Möglichkeit, eigene Studienschwerpunkte zu wählen. In vier Semestern werden Sie so zu Übersetzungs- oder Dolmetschprofis.
Als Zugangsvoraussetzung zum Master-Studium müssen Sie einen Bachelorabschluss oder einen Studienabschluss nachweisen, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Wenn Sie den Abschluss an einer Hochschule im Ausland erworben haben, benötigen wir in der Regel eine Anerkennungsurkunde.
Wenn Sie eine der angebotenen Sprachen als Arbeitssprache wählen, sind aktive und passive Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder auf einem vergleichbaren Niveau die Voraussetzung. Diese Sprachkenntnisse bestätigen Sie per Selbstauskunft im Online-Bewerbungsportal. Einen Nachweis müssen Sie nicht vorlegen.
Die Bewerbung für das Masterstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester über das zentrale Bewerbungsportal der Johannes Gutenberg-Universität möglich. Auf unseren Bewerbungsseiten finden Sie alle wichtigen Informationen!
Ihre Grundsprache ist im Master Translation in der Regel Ihre Muttersprache. Für das Studium wählen Sie dann eine oder zwei Arbeitssprachen, die Sie auf universitärem Niveau beherrschen (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar). Folgende Arbeitssprachen stehen zur Auswahl:
| Arabisch | Italienisch | Russisch |
| Chinesisch | Neugriechisch | Spanisch |
| Deutsch | Niederländisch | Türkisch |
| Englisch | Polnisch | |
| Französisch | Portugiesisch |
Wenn Sie eine andere Muttersprache als die bei uns angebotenen Sprachen haben, zum Beispiel Albanisch, Finnisch, Japanisch, Rumänisch, Serbisch oder Ungarisch, wählen Sie den Master Translation mit Deutsch als Arbeitssprache 1 und eine Arbeitssprache 2 aus unserem Angebot an Arbeitssprachen. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wollen Sie als Fachdolmetscher:in aktiv an der Gestaltung von Fachgesprächen mitwirken und damit mitten im Geschehen sein? Sich als Dolmetscher:in an Gesprächen beteiligen, beispielsweise zwischen Ärzt:innen und Patient:innen, wenn diese keine gemeinsame Sprache haben? Dann ist der Studienschwerpunkt Fachdolmetschen (manche sprechen von Community Interpreting) die optimale Wahl für Sie.
Wenn Sie Dolmetscher:in werden möchten, unabhängig davon, in welchem Kontext und mit welchem Berufsprofil sie später arbeiten werden, bietet Ihnen der Schwerpunkt Fachdolmetschen die Möglichkeit, sich im Fachdolmetschen umfangreich zu qualifizieren.
Dies gilt auch, wenn Sie im späteren Berufsleben nicht nur übersetzen möchten, sondern sich eine berufliche Zukunft wünschen, in der Sie dolmetschen und übersetzen werden.
Der Schwerpunkt Fachdolmetschen bietet Ihnen die Basis für die Arbeit auf einem wachsenden Markt kommunikativer, translatorischer und mehrsprachiger Tätigkeitsbereiche, beispielsweise in privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Gerichten, Behörden und Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Kultur- und Medienanstalten.
- Dolmetscher:in, sowohl in Präsenz als auch als Ferndolmetscher:in, insbesondere im Bereich Medizin
- Dolmetschtrainer:in und/oder Prüfer:in für das Dolmetschen in außeruniversitären Projekten
- Dolmetschforscher:in
- Beratende:r für Projekte im Kontext von Migration und Integration zu Themen der Sprachmittlung, wie Professionalisierung, ehrenamtliches Dolmetschen, Qualifizierungen
Als Fachdolmetscher:in werden Sie überwiegend freiberuflich tätig sein.
In diesem Studienschwerpunkt belegen Sie folgende Module:
- Fachdolmetschen: Grundlagen
- Fachdolmetschen: Sozial- und Bildungswesen
- Fachdolmetschen: Gesundheitswesen
- Fachdolmetschen: Rechtswesen
In diesen Modulen setzen Sie sich theoretisch mit Fragen von Ethik und Verantwortung Ihrer Mittlerrolle auseinander. In den praktischen Veranstaltungen entwickeln Sie auf Basis dieser Kenntnisse eine problembewusste, kultursensible, (selbst)reflexive und ethische Handlungsfähigkeit. Diese ganzheitliche Perspektive mit viel Selbst- und Fremdreflexion ermöglicht Ihnen, nicht nur verbale Aspekte der Fachkommunikation zu berücksichtigen, sondern auch körpersprachliche und emotionale Aspekte. So entwickeln Sie ein Bewusstsein für die Komplexität der Kommunikation auf unterschiedlichen Ebenen.
Genauere Angaben zu den Modulen des Studienschwerpunkts finden Sie im Modulhandbuch.
… diesem Schwerpunkt sinnvoll?
- Modul „Ergänzende Fachkenntnisse“ im Bereich Medizin (nach Maßgabe des Lehrangebots)
- Modul „Praktikum“ in einer medizinischen Einrichtung, einer Beratungsstelle, einem Qualifizierungsprojekt oder einer Vermittlungsstelle für Sprachmittlung
… Ergänzung bei Wahl eines anderen Schwerpunkts an?
- Modul „Fachdolmetschen: Rechtswesen“ für die Übersetzung von Rechtstexten im Schwerpunkt Fachübersetzen, Sprachmanagement und Künstliche Intelligenz, da es Überschneidungen zwischen Gerichtsdolmetschen und die Rechtsübersetzung gibt
- Modul „Fachdolmetschen: Gesundheitswesen“ für die Übersetzung von medizinischen Fachtexten im Schwerpunkt Fachübersetzen, Sprachmanagement und Künstliche Intelligenz, da es Überschneidungen zwischen dem Fachdolmetschen im Gesundheitswesen und der Übersetzung im medizinischen Bereich gibt
- Studierende im Schwerpunkt Konferenzdolmetschen können ihre Dolmetschkompetenzen im Bereich Fachdolmetschen erweitern.
Ihre Welt ist die Fachkommunikation? Dann sind Sie hier richtig: Beim Studienschwerpunkt Fachübersetzen, Sprachmanagement und Künstliche Intelligenz konzentrieren Sie sich auf die drei im Namen des Schwerpunkts genannten Bereiche, die wesentlich für die Fachkommunikation im 21. Jahrhundert sind, und arbeiten an Antworten auf folgende Frage: Wie können Sie mit welchen Ressourcen und welchen aktuellen Technologien welche Fachtextsorten möglichst hochwertig, schnell und preisgünstig für Ihre Kund:innen übersetzen? Ihre Stichworte hierzu sind Automatisierung, Digitalisierung, Translationstechnologien, maschinelle Übersetzung und Sprachdatenverarbeitung.
- Sie beherrschen Ihre Arbeitssprache bzw. Arbeitssprachen auf einem sehr hohen Niveau.
- Sie haben Interesse an einem oder mehreren Fachgebieten, wie Technik, Medizin, Finanzen, Recht, IT.
- Sie haben Interesse an der Arbeit mit Translationstechnologien und mit dem Computer und begeistern sich für Innovationen in diesen Bereichen.
- Sie sind zuverlässig und verantwortungsbewusst und arbeiten sehr genau, da Fachübersetzungen häufig sicherheitskritische, zeitkritische, vertrauliche oder anderweitig wichtige Dokumente und Aufgaben umfassen.
Dieser Schwerpunkt führt Sie ganz nahe an den Puls der Zeit in der Übersetzungsbranche. Fachübersetzen, Sprachmanagement und Künstliche Intelligenz sind hochdynamische Bereiche, die praktisch täglich Innovationen bringen. Das bietet für Sie als Sprachexpert:innen ein enormes Potential, denn hier entstehen laufend neue Berufe, für die Sie dieser Schwerpunkt qualifiziert und die Sie mitgestalten können. Die Nachfrage nach Absolvent:innen mit diesen Qualifikationen ist hoch.
Wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums als Urkundenübersetzer:innen arbeiten möchten und sich dafür ermächtigen oder beeidigen lassen möchten, können Sie mit diesem Schwerpunkt auch dafür die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
- Fachübersetzer:in, beispielsweise in den Bereichen Urkundenübersetzung, Pharmazie, Finanzwesen, Softwarelokalisierung
- Posteditor:in
- Terminolog:in und Terminologiemanager:in
- Language Data Expert, Sprachdatenmanager:in, Language Data Analyst
- Technische:r Redakteur:in
- Revisor:in
- Übersetzungsmanager:in, Projektmanager:in
- Qualitätsmanager:in Translation
Viele dieser Tätigkeiten können Sie freiberuflich ausüben, es gibt aber auch Arbeitsplätze bei Institutionen, internationalen Unternehmen und Übersetzungsagenturen.
In diesem Studienschwerpunkt belegen Sie folgende Module:
- Digitales Sprachen- und Übersetzungsmanagement
- Fachübersetzen und Künstliche Intelligenz
- Fachübersetzungskompetenz 1
- Fachübersetzungskompetenz 2 oder Ergänzende Fachkenntnisse
In diesen Modulen arbeiten Sie an Ihrer fachübersetzerischen Kompetenz, Sie erhalten aber auch Einblicke in verschiedenste Managementbereiche im Übersetzungsworkflow, wie Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Terminologiemanagement und Risikomanagement. Damit können Sie sich auf die komplexen Anforderungen multimedialer, multilingualer und kollaborativer Übersetzungsprojekte aus verschiedenen Perspektiven vorbereiten. Außerdem befassen Sie sich mit Möglichkeiten und Grenzen von KI-Anwendungen sowie mit Digitalisierung und Automatisierung.
Genauere Angaben zu den Modulen des Studienschwerpunkts finden Sie im Modulhandbuch.
… diesem Schwerpunkt sinnvoll?
- Modul „Ergänzende Fachkenntnisse“
- Modul „Praktikum“
- Modul „Kenntnisse der deutschen Rechtssprache“, falls Sie sich ermächtigen oder beeidigen lassen möchten
- „Basismodul Englisch“, falls Sie nicht Englisch als Arbeitssprache haben
… Ergänzung bei Wahl eines anderen Schwerpunkts an?
- Modul „Ergänzende Fachkenntnisse“ für die Schwerpunkte Fachdolmetschen oder Konferenzdolmetschen
- Modul „Fachübersetzen und Künstliche Intelligenz“ für den Schwerpunkt Konferenzdolmetschen
Sie begeistert die Vorstellung, dass Sie bei Konferenzen mitten drin sind im Geschehen, weil Sie durch Ihre Dolmetschleistung die Kommunikation der Teilnehmenden möglich machen? Dann sollten Sie sich für den Studienschwerpunkt Konferenzdolmetschen entscheiden!
- Sie beherrschen Ihre Arbeitssprache bzw. Arbeitssprachen auf einem sehr hohen Niveau.
- Sie sind neugierig und haben Freude daran, Zusammenhänge aus Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft zu verstehen.
- Sie haben analytisches Denken, Motivation, Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz, ein gutes Gedächtnis, eine schnelle Auffassungsgabe, vor allem aber die Fähigkeit, schnell zwischen den Sprachen zu wechseln.
- Sie sind weltoffen und lieben Herausforderungen.
- Sie setzen Ihre Sprachen gern aktiv ein und begeistern sich für alle Aspekte von Kommunikation.
- Sie finden Politik oder Technik spannend und lieben thematische Vielfalt.
- Sie haben Spaß daran, vor anderen Menschen zu sprechen.
Sie beschäftigen sich mit der der Übertragung von Sprache in allen Aspekten, theoretisch wie praktisch. Konferenzdolmetschen selbst lernen Sie aber letztlich, indem Sie es ausdauernd üben, wozu bei uns auch regelmäßige praxisnahe Übungskonferenzen stattfinden. Ergänzend erhalten Sie auch Einblicke in die Ethik beim Dolmetschen, in Dolmetschstrategien, in Berufsbilder und Aspekte der Professionalisierung oder auch in neue technologische Entwicklungen. Sie arbeiten sehr intensiv in kleinen Gruppen und im persönlichen Kontakt mit den Lehrenden, die in der Regel selbst aktive Konferenzdolmetscher:innen sind oder waren.
In erster Linie natürlich Konferenzdolmetscher:in! Aber natürlich können Sie auch in anderen Bereichen arbeiten, die mit Sprache, Kultur und Kommunikation zu tun haben. Viele Aspekte dieses Schwerpunkts sind zum Beispiel im Marketing, im Projektmanagement oder im Sprachtraining interessant, aber auch eine Laufbahn in Wissenschaft und Lehre ist eine spannende Option. Sie kommen im Laufe des Studiums mit sehr vielen verschiedenen Themen in Kontakt, lernen selbständig zu recherchieren, werden Expert:in für Kommunikation – damit stehen Ihnen viele Wege offen!
Viele Konferenzdolmetscher:innen arbeiten freiberuflich und haben ganz unterschiedliche Kunden aus den verschiedensten Bereichen: aus der Politik, in Industrie und Wirtschaft, im Kultur- oder Sportbereich. Andere arbeiten freiberuflich im Justizwesen, für Gewerkschaften, für Bildungseinrichtungen oder im Medienbereich. Es gibt aber auch Festanstellungen für Dolmetscher:innen, vor allem in Ministerien und Behörden, in Botschaften und Konsulaten oder auch in den Sprachendiensten von großen Unternehmen. Und natürlich beim größten Arbeitgeber für Konferenzdolmetscher:innen, den EU-Institutionen!
In diesem Studienschwerpunkt belegen Sie folgende Module:
- Grundlagen des Dolmetschens
- Konferenzdolmetschen: Aufbaustufe A > B > A
- Konferenzdolmetschen: Abschlussstufe A > B
- Konferenzdolmetschen: Abschlussstufe B > A
Der größte Baustein dieser Module ist das praktische Konferenzdolmetschen. Sie fangen mit einfachen Reden an und lernen so, gleichzeitig zuzuhören, zu analysieren und zu übertragen. Im Laufe des Studiums werden die Reden dann länger, komplexer, fachlicher, und es kommen Herausforderungen wie Akzente oder „Schnellredner:innen“ dazu. Dabei befassen Sie sich sowohl mit dem Simultandolmetschen, bei dem Sie gleichzeitig mit der ursprünglichen Rede in einer schalldichten Kabine dolmetschen, und mit dem Konsekutivdolmetschen, bei dem Sie nach Beendigung der Rede oder des Abschnitts dolmetschen und dafür eine spezielle Notizentechnik nutzen. Außerdem erhalten Sie wichtige Einblicke in die berufspraktischen Rahmenbedingungen. Ergänzend setzen Sie sich auch wissenschaftlich mit dem Dolmetschen, mit seinen Sprachen und deren Kulturräumen auseinander.
Genauere Angaben zu den Modulen des Studienschwerpunkts finden Sie im Modulhandbuch.
… diesem Schwerpunkt sinnvoll?
- Modul „Fachübersetzen und Künstliche Intelligenz“, weil Dolmetscher:innen auch häufig Kenntnisse von Übersetzungsprozessen und beispielsweise CAT-Tools benötigen und Künstliche Intelligenz in allen Bereichen ein wichtiges Thema ist
- Modul „Digitales Sprachen- und Übersetzungsmanagement“, um Kompetenzen im Projektmanagement zu erwerben
- Modul „Übersetzen und Barrierefreiheit“, falls Sie Interesse an Leichter Sprache oder Schriftdolmetschen haben
- Modul „Dolmetschen und Technologien“, um Einblick in neue technologische Entwicklungen beim Dolmetschen zu erhalten
… Ergänzung bei Wahl eines anderen Schwerpunkts an?
Auch wenn Sie nicht professionell bei Konferenzen dolmetschen wollen, können Kenntnisse im Konsekutiv- und Simultandolmetschen nützlich sein. Wenn Sie zum Beispiel im sozialen Bereich oder im Justizwesen als Sprachmittler:in tätig sind oder als Übersetzer:in in einem Unternehmen arbeiten, kann es durchaus vorkommen, dass Sie bei Gesprächen oder Verhandlungen dolmetschen müssen. Und: Konferenzdolmetschen trainiert das Gedächtnis, die Analysefähigkeit, die Kommunikationkompetenz – das kann man schließlich immer und überall gebrauchen!
Übersetzen für die Bereiche Literatur, Medien und Kultur: Wenn Sie das packt, ist der Studienschwerpunkt Übersetzen – Literatur, Medien, Kultur das Richtige für Sie. Die Bandbreite ist enorm. Übersetzen Sie unterschiedlichste literarische Gattungen oder Comics. Arbeiten Sie in der Lokalisierung von Videospielen oder in den Bereichen Filmuntertitelung, Audiodeskription und Schriftdolmetschen!
- Sie arbeiten gerne mit Menschen zusammen und suchen nach einer abwechslungsreichen Tätigkeit.
- Sie sind gerne kreativ, auch und vor allem beim Einsatz von Sprache.
- Sie haben Interesse an Literatur, Medien und Kultur in ihrer ganzen Breite, also Film, Theater, Oper, Comics, Videospiele.
- Auch der Bereich der Inklusion ist Ihnen ein Anliegen, also die Unterstützung von Personen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen oder Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen beim Zugang zu Medien.
Die große Bandbreite von verschiedenen Berufsbildern, die sich gut ergänzen und gut miteinander kombinierbar sind. Beispielsweise können Sie als Audiodeskriptor:in arbeiten und gleichzeitig Filme untertiteln oder als Schriftdolmetscher:in tätig sein.
- Literaturübersetzer:in
- Filmuntertitler:in
- Audiodeskriptor:in
- Schriftdolmetscher:in
- Übersetzer:in von Videospielen
- Weitere Aufgaben im Umfeld der Lokalisierung von Videospielen
Viele dieser Tätigkeiten werden Sie freiberuflich ausüben, es gibt aber auch Arbeitsplätze bei TV-Studios, bei Verlagen oder in der Videospielbranche.
In diesem Studienschwerpunkt belegen Sie folgende Module:
- Übersetzen: Literatur, Medien, Kultur – Grundlagen
- Literaturübersetzen
- Medienübersetzen
- Übersetzen und Barrierefreiheit
In diesen Modulen beschäftigen Sie sich mit verschiedenen Textsorten, Medien und Tätigkeiten und arbeiten sich in die Software ein, die in diesen Bereichen zum Einsatz kommt. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen, damit sie schnell in die ersten Übersetzungserfahrungen in der Praxis machen können.
Genauere Angaben zu den Modulen des Studienschwerpunkts finden Sie im Modulhandbuch.
Sie sind ein:e Alleskönner:in und möchten unterschiedlichste Inhalte im Studium verbinden? Das individuelle Profil bietet die Möglichkeit, Module aus allen vier Studienschwerpunkten miteinander zu kombinieren und so das Studium entsprechend der eigenen Interessen zu individualisieren. Anstelle einer Spezialisierung streben Sie es an, Generalist:in in der Welt der Sprachen zu werden.
Das individuelle Profil bietet die Möglichkeit, Module aus allen vier Studienschwerpunkten miteinander zu kombinieren und so das Studium entsprechend der eigenen Interessen zu individualisieren. So erhalten Sie Einblicke in alle Facetten des professionellen Übersetzens und Dolmetschens. Allerdings kann ein Studium im individuellen Profil für potentielle Arbeitgeber:innen dazu führen, dass diese keine eindeutige Spezialisierung erkennen können, denn der Studienabschluss auf der Masterurkunde lautet lediglich „M.A. Translation“ ohne die Spezifizierung eines Schwerpunkts.“
Zur Wahl stehen alle Schwerpunktmodule, außer die Module „Konferenzdolmetschen: Abschlussstufe A-B“ und „Konferenzdolmetschen: Abschlussstufe B-A“. Die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Schwerpunktmodule sind dabei zu beachten (siehe Modulhandbuch).
Im Folgenden finden Sie Links zu verschiedenen Informationen, die alle Details zum Master Translation enthalten:
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Studiengänge Master Translation und Master Konferenzdolmetschen auf der einen und des neuen Master Translation auf der anderen Seite sowie detaillierte Informationen zu den Studieninhalten des neuen Studiengangs finden Sie in dieser Präsentation.
In den folgenden Abschnitten finden Sie Informationen zu einigen Themengebieten, die beim Studienstart hilfreich sein können:
Die Mietpreise sind in Germersheim generell niedrig. Beispielsweise können Sie ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft schon für ab 200 EUR mieten.
Private Zimmer- und Wohnungsangebote sind reichlich vorhanden und im Vergleich zu größeren Universitätsstädten preisgünstig. Viele Studierende wohnen in Wohngemeinschaften oder zur Untermiete. Bei der Wohnungssuche hilft neben den gängigen Immobilienportalen auch der virtuelle Wohnungsordner des AStA mit privaten Zimmerangeboten. Bitte beachten Sie bei der Wohnungssuche die Hinweise der Verbraucherzentrale.
Wohnheime zählen zu den günstigsten Varianten des Wohnens in Germersheim:
Um sich Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie neben dem Studium arbeiten. Wenn Sie sich aber ganz auf Ihr Studium konzentrieren möchten, gibt es verschiedene finanzielle Förderangebote.
Die Anträge auf Ausbildungsförderung für unseren Fachbereich (FB 06) werden von der Förderungsabteilung in Mainz bearbeitet. Bitte reichen Sie Anträge und Unterlagen direkt dort ein.
Postanschrift:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz –
Förderungsabteilung – 55099 Mainz
Frau Blankenberger-Dinges
Tel.: 06131 39 – 2 69 60
Fax: 06131 39 – 2 54 52
E-Mail: bafoeg@uni-mainz.de
Telefonzeiten:
Mo 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Beratung über das Servicecenter in Mainz
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Wenn Sie neben dem Studium arbeiten möchten, gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, die Sie beachten müssen.
Wichtige Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen als studentische Hilfskräfte, Werkstudent*innen und im Rahmen von Minijobs finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Stellenausschreibungen finden Sie in der Praktikums- und Stellenbörse des FTSK.
Als internationale*r Studierende*r klären Sie bitte die Regelungen, die für Sie gelten, mit der zuständigen Ausländerbehörde.
Neben BAföG und Nebenjobs stellen auch Studienkredite eine Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Studium dar. Viele Kreditinstitutionen vergeben solche Kredite. Ein Studienkredit-Test des Zentrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Zusammenarbeit mit der Financial Times kann Ihnen helfen, einen Überblick zu erhalten.
Begabtenstipendium
Ein Begabtenstipendium kommt für Sie in Frage, wenn Sie ein besonders gutes Abitur abgelegt haben und überdurchschnittlich gute Leistungen im Studium erbringen. Mehr Informationen zur Begabtenförderung und den Stiftungen, die Stipendien vergeben, finden Sie auf der Seite stipendium plus .
Zielgruppenbezogene Stipendien
Stipendien werden auch an bestimmte Personengruppen vergeben. Hier einige Beispiele:
- für Studierende mit herausragenden Leistungen: Begabtenförderungswerk
- für Studierende in Rheinland-Pfalz: Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses
- für internationale Studierende: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
- für beeinträchtigte Studierende: Datenbank Barrierefrei-studieren
- für Studierende, die sehr gute Leistungen haben und sich gesellschaftlich engagieren: Deutschlandstipendium
- für Promotionsstudierende der JGU: Wissenschaftlicher & künstlerischer Nachwuchs
- für beruflich qualifizierte Personen: Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
- für Abschlussarbeiten (keine Bachelorarbeiten) mit Bezug zur Stadt Mainz: Gutenbergstipendium
- für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge: Otto-Benecke-Stiftung
- für Lehramtsstudierende und medieninteressierte Studierende: Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- für Theologiestudierende aus dem Ausland: Ökumenisches Stipendienprogramm der Evangelischen Kirche Deutschlands
- Stipendien für Familien und Studierende mit Kindern hat das Familien Servicebüro für Sie zusammengestellt.
Zweckgebundene Stipendien
Auch Ihr Auslandsaufenthalt kann über Stipendien gefördert werden. Welche Stiftungen Ihnen Förderung anbieten, erfahren Sie auf den Seiten zum Auslandsstudium. Stipendien für Promotionen hat das Gutenberg-Nachwuchskolleg zusammengestellt.
Eigenständige Suche
Die Stipendienlandschaft ist sehr groß und kann teilweise unübersichtlich sein. Neben den hier aufgeführten Optionen empfiehlt es sich sehr, auch auf eigene Faust nach möglichen Stipendienprogrammen zu suchen. Einige Rechercheoptionen finden Sie auf dem Portal Begabungslotse.
Das Gutenberg Lehrkolleg stellt jährlich Mittel für die Prämierung herausragender Studienarbeiten zur Verfügung. Vorschlagsrecht haben alle Lehrenden des Fachbereichs. Der Fachbereichsrat des FB 06 hat in seiner Sitzung vom 29.04.2013 über die Qualitätsmerkmale herausragender Haus- und Abschlussarbeiten beraten und einstimmig folgende Bewertungskriterien für eine Prämierung festgelegt:
1. Kenntnis der Forschungsliteratur
2. Originalität und Eigenständigkeit
3. Theoretische Fundierung und methodisches Vorgehen
4. Aufbau der Arbeit und argumentative Stringenz
5. Sprache und Stil
6. Formale Korrektheit
7. Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis
Gute Nachrichten: Germersheim hat vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten und ist deshalb gerade für Studierende attraktiv.
Die monatlichen Ausgaben hängen von den jeweiligen Mietkosten ab, liegen aber im Schnitt bei niedrigen 600 bis 700 EUR.
Falls Sie einen Nebenjob annehmen möchten, beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Arbeitstage im Rahmen der rechtlich festgelegten Grenzen bleiben muss, und behalten Sie auch die Zeit im Blick, die Sie für das Studium benötigen werden.
Ihre Kinder spielen und toben, während Sie sich ganz auf Ihr Studium konzentrieren? Zahlreiche Kindertagesstätten – zum Teil auch mit Betreuungsmöglichkeiten für unter Zweijährige – machen das in Germersheim möglich.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs wenden.
Unsere Mensa bietet jeden Mittag wechselnde Menüs an. Von Fleisch über Fisch bis hin zu veganen Gerichten ist für alle etwas dabei. Suppen, Salate und Desserts sind Bestandteil des täglichen Menüs.
Besonders familienfreundlich: Mit der Aktion MensaKids essen Kinder von Studierenden kostenlos in der Mensa – das spart Zeit und Geld.
Im selben Gebäude gibt es auch eine Cafeteria, die unter anderem Bagels, Sandwiches, gemischte Salate, Obstbecher, Kuchen, Schokoriegel, Eis sowie warme und kalte Getränke zu günstigen Preisen für Studierende anbietet.
Ausflüge, Partys, Konzerte, verschiedene Sportangebote, Selbstverteidigungskurse, Konversationsabende, Filmabende und vieles mehr – bei uns gibt es zahlreiche Freizeitaktivitäten für alle Geschmäcker, bei denen Sie Spaß haben und schnell in Kontakt mit Ihren Kommiliton:innen kommen. Wollen Sie selbst Theater spielen oder Musik machen? Auch das ist bei uns möglich!
Die Kreisstadt Germersheim liegt am Oberrhein, zwischen den Städten Speyer und Karlsruhe, in unmittelbarer Nähe zu Frankreich. Rund 20.000 Menschen leben hier. Die Stadt ist überschaubar und deshalb ein Ort, an dem sich alle Neuankömmlinge sehr schnell wohl fühlen, auch über das Studium von Sprachen hinaus.
Germersheim gehört zur Metropolregion Rhein-Neckar und zur Europaregion Eurodistrict PAMINA, welche die drei Teilräume Südpfalz, Baden und Elsass umfasst.
TAN bedeutet Transaktionsnummer. Bestimmte sicherheitsrelevante Aktionen müssen in JOGU-StINe nach dem Einloggen aus Gründen der Daten- und Rechtssicherheit zusätzlich von Ihnen mit der Eingabe einer TAN bestätigt werden.
TANs benötigen Sie derzeit nur für die verbindliche Online-Anmeldung zu einer Prüfung. Ist mit einer Lehrveranstaltungsanmeldung direkt die Anmeldung für die dazugehörige Prüfung verbunden (implizite Prüfungsanmeldung), benötigen Sie in diesem Fall ebenfalls eine TAN.
Neu eingeschriebene Studierende erhalten ihren TAN-Block nach erfolgter Einschreibung per E-Mail an Ihr neu eingerichtetes studentisches E-Mail Postfach. Ausgenommen hiervon sind Studierende des Internationalen Studien- und Sprachenkollegs (ISSK), Austauschstudierende, Frühstudierende, Promotionsstudierende und Gasthörer:innen.
Alle weiteren TAN-Listen können Sie hier mit der letzten TAN des vorherigen TAN-Blocks direkt aus JOGU-StINe heraus generieren. Bitte beachten Sie, dass jede TAN nur einmal verwendet werden kann und dass nur die TANs des aktivierten TAN-Blocks gültig sind.
Sofern Sie Ihren aktuellen TAN-Block verloren haben, dieser gesperrt ist oder Ihnen kein erster TAN-Block zugestellt wurde, füllen Sie bitte hierzu das folgende Webformular aus und senden es ab. Sie erhalten daraufhin zeitnah eine einzelne Ersatz-TAN an Ihre Studierenden-Uni-Mail-Adresse. Aus Sicherheitsgründen kann kein Versand an private Mail-Adressen erfolgen. Mit dieser Ersatz-TAN können Sie sich nun wie gewohnt mit Hilfe des TAN-Managers hier im Portal selbst einen neuen TAN-Block mit 50 TANs generieren und ausdrucken. Dieser neue TAN-Block kann direkt genutzt werden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter info.jogustine.uni-mainz.de/tan.
In den folgenden Abschnitten finden Sie alle Informationen zu Fristen und Terminen sowie zur Studienorganisation, die Sie für Ihr Studium benötigen:
Hier finden Sie alle Fristen und Termine, die für Sie im Verlauf Ihres Studiums relevant sein können.
| Vorlesungszeit | |
| 27.10.2025 | Vorlesungsbeginn |
| 14.02.2026 | Vorlesungsende |
| Vorlesungsfreie Zeiten | |
| 01.11.2025 | Allerheiligen |
| 22.12.2025 bis 04.01.2026 | Weihnachtsferien |
| Vorlesungszeit | |
| 13.04.2026 | Vorlesungsbeginn |
| 11.07.2026 | Vorlesungsende |
| Vorlesungsfreie Zeiten | |
| 01.05.2026 | Tag der Arbeit |
| 14.05.2026 | Christi Himmelfahrt |
| 25.05.2026 | Pfingstmontag |
| 04.06.2026 | Fronleichnam |
| Vorlesungszeit | |
| 19.10.2026 | Vorlesungsbeginn |
| 13.02.2027 | Vorlesungsende |
| Vorlesungsfreie Zeiten | |
| 23.12.2026 bis 05.01.2027 | Weihnachtsferien |
| 08.02.2027 | Rosenmontag |
| Vorlesungszeit | |
| 12.04.2027 | Vorlesungsbeginn |
| 10.07.2027 | Vorlesungsende |
| Vorlesungsfreie Zeiten | |
| 06.05.2027 | Christi Himmelfahrt |
| 17.05.2027 | Pfingstmontag |
| 27.05.2027 | Fronleichnam |
Veranstaltungsanmeldephasen für das Sommersemester 2026
Die Online-Anmeldung für Lehrveranstaltungen über JOGU-StINe ist für die Studierenden aller Studiengänge der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verbindlich.
| Allgemeine Hauptanmeldephase | Mo, 9. Februar 2026 (13 Uhr) bis Do, 19. Februar 2026 (13 Uhr) |
| Listenschluss und Platzvergabe gemäß Senatsrichtline | Do, 19.Februar 2026 (zwischen 13 und 16 Uhr) |
| Zweite Anmeldephase | Di, 7. April 2026 (13 Uhr) bis Do, 9. April 2026 (13 Uhr) |
| Listenschluss und Platzvergabe gemäß Senatsrichtlinie | Do, 9. April 2026 (zwischen 13 und 16 Uhr) |
| Restplatzvergabe | Mo, 13. April 2026 (13 Uhr) bis Fr, 17. April 2026 (21 Uhr) |
Bitte beachten Sie:
Alle Anmeldephasen können auch zur Abmeldung von Modulen und Lehrveranstaltungen genutzt werden, zu denen Sie sich in diesen Phasen neu angemeldet haben.
Nach dem 17. April 2026 können Sie selbst in JOGU-StINe keine Abmeldung für in den Anmeldephasen des Sommersemester 2026 gewählte Module und Lehrveranstaltungen mehr vornehmen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich bis zum 15. Mai 2026 per E-Mail an das Studienbüro wieder von neu gewählten Modulen und Lehrveranstaltungen abmelden zu lassen.
Bei Fragen, die die Veranstaltungsanmeldung in JOGU-StINe betreffen, ist das Studienbüro Ihr erster Ansprechpartner. Wir bitten Sie jedoch, sich erst die JOGU-StINe Informationsbroschüre unter AKTUELLES auf den Informationsseiten zu JOGU-StINe sorgfältig durchzulesen, bevor Sie sich an das Studienbüro wenden.
Bitte beachten Sie:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotenen Lehrveranstaltungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.
Wenn Sie Lehrveranstaltungen außerhalb Ihrer Prüfungsordnung besuchen möchten oder zur Prüfungsvorbereitung Veranstaltungen, die Sie bereits absolviert haben, wiederholen wollen, können Sie die Höreranmeldung nutzen. Sofern Veranstaltungen vom jeweiligen Arbeitsbereich hier am Fachbereich zur Höreranmeldung freigegeben sind, können Sie sich auf diesem Wege zu Veranstaltungen anmelden. Sie werden dann als Teilnehmer:in mit Hörerstatus für die Veranstaltung registriert.
Nähere Informationen zur Hörerschaft erhalten Sie hier.
Möchten Sie Hörerkurse später auf Ihren Zeugnisdokumenten ausgewiesen bekommen, so lassen Sie sich von den jeweiligen Dozierenden zum Ende der Vorlesungszeit per E-Mail an das Studienbüro die regelmäßige Anwesenheit bestätigen.
In Veranstaltungen eines nicht zulassungsbeschränkten Studiengangs ist es unter Umständen (s. Wichtige Hinweise) möglich, während der Prüfungsanmeldephase eine Hörer-Anmeldung in eine außerordentliche Prüfungsanmeldung umwandeln zu lassen, um eine Zusatzleistung zu erbringen. Diese Zusatzleistung wird später im Bereich „Sonstige Leistungen“ auf Ihrem ToR (Transcript of Records) aufgeführt.
Bei einer Zusatzleistung handelt es sich um eine zusätzlich zum vorgesehenen Curriculum erbrachte Lehrveranstaltung mit Anwesenheit im und aktiver Teilnahme am Unterricht sowie einer Prüfungsleistung mit oder ohne Note, für die Leistungspunkte vergeben werden.
Zusatzleistungen werden in dem jeweiligen Semester und zum zu Semesterbeginn vereinbarten Termin abgeleistet.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist auch bei Zusatzleistungen bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Wiederholungsprüfungen für Zusatzleistungen sehen wir aufgrund des organisatorischen Aufwandes nicht vor. Diese Entscheidung liegt in der Tatsache begründet, dass Zusatzleistungen nicht Teil des regulären Curriculums sind und zu keinem Zeitpunkt studienzeitverlängernde Wirkung haben.
Um eine einzelne Zusatzleistung zu erbringen, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus.
Antrag Zusatzleistung (einzelne Lehrveranstaltung)
In Veranstaltungen eines nicht zulassungsbeschränkten Studiengangs ist es unter Umständen möglich, ein komplettes Modul im Rahmen einer Zusatzleistung zu belegen. Diese Zusatzleistung wird später im Bereich „Sonstige Leistungen“ auf Ihrem ToR (Transcript of Records) aufgeführt.
Bei einem kompletten Modul im Rahmen einer Zusatzleistung handelt es sich um ein zusätzlich zum ordentlichen Curriculum erbrachtes Modul, d.h. Anwesenheit in und aktive Teilnahme an allen Bausteinen eines Moduls, Erbringen der im Modulhandbuch vorgesehenen Prüfungsleistungen, Vergabe von Leistungspunkten und einer Modulnote.
Zur Belegung eines kompletten Moduls im Rahmen einer Zusatzleistung füllen Sie bitte untenstehendes Formular bis zum Ende der zweiten Anmeldephase aus, um sich dann selbst zu den Modulveranstaltungen anmelden zu können. In der Dropdown-Box stehen Ihnen sämtliche im Rahmen der Zusatzleistungen belegbare Module zur Auswahl.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist auch im Rahmen des als Zusatzleistung belegten Moduls bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Antrag Zusatzleistung (komplettes Modul) für Bachelorstudierende
Antrag Zusatzleistung (komplettes Modul) für Masterstudierende
Unsere Allgemeine Studienberatung berät Sie gerne über die Möglichkeiten, Ihre Kompetenzen im MA Translation sinnvoll zu erweitern. Vereinbaren Sie einen Termin unter studienberatungfb06@uni-mainz.de.
Bitte beachten Sie, dass Zusatzleistungen lt. Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.11.2024 nur in Veranstaltungen erbracht werden, in denen für reguläre Veranstaltungsteilnehmer/innen gem. Modulkontext(en) eine (unbenotete) Studienleistung und/oder eine (benotete) Modulprüfung vorgesehen ist:
- Teilnahme/aktive Teilnahme: keine Zusatzleistung (nur Bestätigung der Hörerteilnahme möglich)
- Studienleistung: unbenotete Zusatzleistung
- Modulprüfung: benotete Zusatzleistung
Bitte beachten Sie zudem folgende wichtige Hinweise zur Anerkennung von Zusatzleistungen:
- Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist eine Ummeldung von Hörerschaft in Zusatzleistung nicht mehr möglich.
- Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Zusatzleistung zu erbringen, dann wird diese wie eine ganz normale Leistung im Rahmen Ihres regulären Studiums behandelt. Das bedeutet, dass ein Nichtbestehen bzw. der Erhalt einer 5,0 auch auf Ihrer Leistungsübersicht im Bereich „Sonstige Leistungen“ ausgewiesen wird.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusatzleistung. Dozent:innen können es ablehnen, Zusatzleistungen zu betreuen. Sie können es – sofern sie bereit sind, eine Zusatzleistung zu betreuen – ebenfalls ablehnen, eine Zusatzleistung zu benoten.
Bevor Sie mit der Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe beginnen, lesen Sie bitte die in der JOGU-StINe Informationsbroschüre für Studierende auf den Informationsseiten zu JOGU-StINe (unter „AKTUELLES“) enthaltenen Informationen sorgfältig durch. Darüber hinaus finden Sie im Modulverzeichnis eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Module in Ihrem jeweiligen Studiengang.
In JOGU-StINe ist für jede einzelne Lehrveranstaltung eine Prüfungsliste hinterlegt, auf die Sie als Studierende:r erst gelangen müssen. Unabhängig davon, ob es sich bei der jeweiligen Prüfungsleistung um die bloße Teilnahme oder einen Leistungsnachweis wie bspw. eine Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit handelt, muss Ihr Bestehen des jeweiligen Kurses und der dazugehörigen „Prüfung“ in JOGU-StINe verzeichnet werden.
Im den am Fachbereich 06 angebotenen Studiengängen ist hinter jeder Lehrveranstaltung – mit Ausnahme der Modulprüfungen – eine implizite Prüfung hinterlegt. Dies bedeutet, dass Sie bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung durch Eingabe einer TAN automatisch zur Prüfung angemeldet werden. Sie erkennen dies in der Prüfungsliste in JOGU-StINe daran, dass hinter der Prüfung „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ steht.
Sie selbst müssen in der Prüfungsanmeldephase nur noch aktiv werden, wenn es um die Anmeldung zur jeweiligen Modulprüfung geht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten im YouTube-Tutorial sowie in den Informationen und Tipps zur Prüfungsanmeldung.
| Prüfungsanmeldephase | Montag, 12. Januar 2026 (13 Uhr) bis Montag, 26. Januar 2026 (13 Uhr) |
Sollten Sie während dieser Phase Probleme bei der Prüfungsanmeldung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studienbüro.
Bitte denken Sie daran, einen aussagekräftigen Betreff zu wählen und Ihre Matrikelnummer sowie die entsprechenden JOGU-StINe-Kurs- und -Modulnummern in Ihrer Anfrage zu nennen.
Die Abmeldung von einer Prüfung ist noch bis zu 3 Tage vor dem in JOGU-StINe hinterlegten Prüfungstermin möglich.
Bitte senden sie hierfür eine E-Mail mit Ihrem Abmeldewunsch (Matrikelnummer sowie JOGU-StINe-Kurs- und -Modulnummern) an das Studienbüro und setzen die bzw. den betroffene:n Dozierende:n auf Cc.
Ist an einer Prüfung kein Prüfungstermin eingetragen, ist die Abmeldung lediglich bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase möglich.
Füllen Sie für jede Modulprüfung, auch für Hausarbeiten, ein Prüfungsdeckblatt aus. Das Prüfungsdeckblatt für Ihren jeweiligen Studiengang finden Sie im Downloadbereich.
Bitte achten Sie darauf, dass dieses korrekt und vollständig ausgefüllt ist und fragen Sie im Zweifelsfall beim Studienbüro oder im Prüfungsamt nach.
Vorsicht:
Sollten Sie an einer Prüfung teilgenommen und ein entsprechendes Prüfungsdeckblatt ausgefüllt, sich jedoch nicht für die betroffene Prüfung über JOGU-StINe angemeldet haben, handelt es sich hierbei um einen Täuschungsversuch.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie auf dem Prüfungsdeckblatt die in JOGU-StINe angegebene Modulnummer (z.B. M.06.008.0200) sowie die Nummer der Lehrveranstaltung angeben (z.B. 06.043.0070).
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen, die Sie für Ihre Studienorganisation benötigen.
Für das zweite und alle folgenden Semester müssen sich Studierende rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt, indem Sie den Sozialbeitrag und ggf. zusätzliche Studiengebühren fristgerecht überweisen.
Semesterbeitrag am Standort Germersheim:
für das Sommersemester 2026:
371,80 EUR
Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EUR
Bankverbindung:
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
BIC: MARKDEF1550 (Bundesbank Filiale Mainz)
IBAN: DE46 5500 0000 0055 0015 21
Verwendungszweck: Matrikelnummer Name (z.B. 1234567 Ulla Musterfrau)
Auf den Seiten des Studierendenservice Mainz finden Sie detaillierte Informationen zur Rückmeldung, der Rückmeldefrist und zu Rückmeldesperren.
Studierende in den aktuellen Studiengängen:
Wenn Sie Ihre Studiensprachen im Bachelor Translation wechseln möchten (Abwahl, Tausch, Neuwahl), bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist mit der gewünschten Sprachenkombination in unserem Bewerbungsportal. Ein Wechsel bei den Studiensprachen stellt einen Fachwechsel dar.
Ausnahme: Wenn Sie nur Deutsch oder nur Englisch als Studiensprache behalten möchten und Ihre andere Studiensprache abwählen möchten, können Sie dieses Formular nutzen (ebenfalls nur innerhalb der Bewerbungsfrist).
Im Master Translation ist für einen Wechsel der Arbeitssprachen keine Bewerbung erforderlich.
Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2022/23 oder früher begonnen haben:
Ein Wechsel der Sprachen stellt einen Fachwechsel dar. Ein Fachwechsel im Bachelor Sprache, Kultur, Translation war letztmalig zum Wintersemester 2022/23 möglich. Wenn Sie eine Sprache hinzunehmen, abwählen oder Sprachen tauschen möchten, müssen Sie in den Bachelor Translation oder in den Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation wechseln.
Ein Fachwechsel im Master Translation oder im Master Konferenzdolmetschen war letztmalig zum Wintersemester 2022/23 möglich. Wenn Sie eine Sprache hinzunehmen, abwählen oder Sprachen tauschen möchten, müssen Sie in den reformierten Master Translation wechseln.
Einen Wechsel können Sie vornehmen, indem Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für den reformierten Studiengang mit der gewünschten Sprachenkombination bewerben.
Master-Studierende, die Ihr Studium im Wintersemester 2023/24 oder später begonnen haben:
Im Master Translation ist es möglich, den Studienschwerpunkt zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist in § 3 Abs. 4 der Prüfungsordnung vom 29. September 2023 geregelt.
Wenn Sie Ihren Studienschwerpunkt im Master Translation wechseln möchten, können Sie den Wechsel über das untenstehende Web-Formular beantragen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, raten wir Ihnen dringend, die Möglichkeiten eines Schwerpunktwechsels mit der Studienberatung zu besprechen.
Stellen Sie den Antrag spätestens in der Woche vor Beginn der zweiten Anmeldephase. Das heißt: Wenn Sie zum Wintersemester einen Schwerpunktwechsel vornehmen möchten, müssen Sie den Antrag stellen, bevor die zweite Anmeldephase für die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters beginnt. Nur dann können Sie sicher sein, dass der Wechsel auch rechtzeitig zum Wintersemester umgesetzt werden kann. Analog verhält es sich mit einem Schwerpunktwechsel zum Sommersemester.
Antrag Schwerpunktwechsel
Wenn Sie einen Wechsel aus dem Bachelor Translation in den Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation oder aus dem Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation in den Bachelor Translation planen, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Beraten: Besuchen Sie die Sprechstunde der Studienberatung und lassen Sie sich beraten.
2. Bewerben: Melden Sie sich mit Ihrem Account in JOGU-StINe an und bewerben Sie sich dort innerhalb der Bewerbungsfrist für den gewünschten Bachelor-Studiengang
3. Beantragen: Stellen Sie mit dem passenden Formular einen Antrag auf Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen:
Eine Gegenüberstellung des Bachelor Translation und des Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation finden Sie in dieser Präsentation.
Wenn Sie in einem der auslaufenden Studiengänge (Bachelor Sprache, Kultur, Translation; Master Translation (alt) oder Master Konferenzdolmetschen) eingeschrieben sind und in einen der neuen Studiengänge wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Wenn Sie das Doppelstudium mit dem Bachelor Translation und dem Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation aufnehmen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Beraten: Besuchen Sie die Sprechstunde der Studienberatung und lassen Sie sich beraten.
2. Bewerben: Melden Sie sich mit Ihrem Account in JOGU-StINe an und bewerben Sie sich dort innerhalb der Bewerbungsfrist für den gewünschten Bachelor-Studiengang
3. Beantragen: Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen mit folgendem Formular:
Eine Gegenüberstellung des Bachelor Translation und des Bachelor Sprachen, Kulturen, Kommunikation finden Sie in dieser Präsentation.
Bei der Beurlaubung wird das Studium semesterweise unterbrochen und kann danach regulär fortgesetzt werden. Den Antrag können Sie online stellen.
Auf den Seiten des Studierendenservice Mainz finden Sie detaillierte Informationen zu Beurlaubungsgründen, Fristen, einzureichenden Unterlagen und Auswirkungen der Beurlaubung.
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags auf Beurlaubung ist die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrages und ggf. zusätzlicher Studiengebühren.
Auch die Exmatrikulation kann online beantragt werden: Sie finden das Online-Antragsformular unter „Service“ > „Anträge“ > „Elektronische Anträge“. Innerhalb von vier Werktagen erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung ebenfalls online in JOGU-StINe.
Schon während wir Ihre Bewerbung bearbeiten, können sich Ihre Pläne ändern. Ob Sie einen Studienplatz an einer anderen, von Ihnen bevorzugten Universität bekommen oder aus anderen Gründen nicht mehr am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft studieren möchten: Ihre Bewerbung können Sie jederzeit zurückziehen.
- Wenn Sie noch nicht eingeschrieben wurden, senden Sie uns eine kurze formlose E-Mail an studsek06@uni-mainz.de. Geben Sie dabei bitte Ihre Bewerbungsnummer und Ihren vollständigen Namen an.
- Wenn Sie schon eingeschrieben wurden und sich Ihre Pläne erst danach ändern, teilen Sie uns spätestens am letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn per E-Mail an studsek06@uni-mainz.de Ihren Studienplatzverzicht mit. Bei einem Studienplatzverzicht nach der Einschreibung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25 Euro an. Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung von Ihrem bereits gezahlten Semesterbeitrag einbehalten.
Wenn Sie Ihre ordentliche Exmatrikulation beantragen, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des laufenden Semesters.
Ihren Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit in JOGU-StINe über „Service > Anträge > elektronische Anträge“ stellen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2-3 Werktage. Danach stellen wir Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung online über JOGU-StINe bereit . Ihr Studierendenstatus endet jedoch erst zum Ende des laufenden Semesters (30.09. bzw. 31.03.), auch wenn Sie die Bescheinigung bereits früher erhalten.
Spätester Antragszeitpunkt ist der letzte Tag des Semesters:
- Sommersemester: 30.09.
- Wintersemester: 31.03.
Wenn Sie sich schon für das nächste Semester zurückgemeldet haben, wird Ihnen der dafür gezahlte Semesterbeitrag rückerstattet.
Sollten sich Ihre Pläne ändern, können Sie die Exmatrikulation bis zum letzten Tag des Semesters zurücknehmen. (Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung können Sie nicht zurücknehmen, siehe nächster Punkt.) Senden Sie uns dazu von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse eine E-Mail an studsek06@uni-mainz.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren vollständigen Namen sowie eine Begründung für die Rücknahme an.
Wenn Sie als Promovierende:r registriert sind und Ihre Promotion beendet haben, können Sie uns das einfach per E-Mail mitteilen. Wir heben Ihre Registrierung dann auf.
Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester brauchen Sie nur in sehr wenigen Fällen. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie tatsächlich eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung benötigen oder eine zum Semesterende.
Die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung
- kann nicht zurückgenommen werden
- kann sich auf andere Stellen auswirken (z.B. Krankenkasse)
- beendet ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis nicht
Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung werden Fachsemester und Hochschulsemester weitergezählt.
Sie können den Antrag jederzeit in JOGU-StINe über „Service“ > „Anträge“ > „elektronische Anträge“ stellen. Das Datum der Exmatrikulation entspricht dem Datum der Bearbeitung.
Wenn Sie sich bis einschließlich 30.4. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren, wird Ihnen der bereits gezahlte Semesterbeitrag rückerstattet.
In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass wir Sie exmatrikulieren. Die Exmatrikulation von Amts wegen kommt in der Regel vor, wenn:
- Sie sich nicht rückgemeldet haben
- Sie Ihr Studium abgeschlossen haben
- Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben
- Ihre befristete Immatrikulation endet
- Ihr Studiengang nicht fortgeführt wird oder die letztmalige Möglichkeit zur Abschlussprüfung verstrichen ist
- für Ihre Rückmeldung noch Unterlagen fehlen
Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, kündigen wir dies mit einem Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen an. Hierzu laden wir Ihnen den Exmatrikulationsbescheid in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ hoch. Zusätzlich schicken wir Ihnen eine E-Mail, in der wir Sie über die Bereitstellung des Bescheids informieren. In Ihrem Bescheid finden sie alle Informationen zum Grund der Exmatrikulation.
Wie Sie der Exmatrikulation widersprechen können, erklären wir Ihnen im Bescheid ebenfalls.
Wenn Sie bereits den Semesterbeitrag für das Folgesemester bezahlt haben, wird Ihnen dieser Betrag rückerstattet.
Zweitschriften für Exmatrikulationsbescheinigungen, die in der Vergangenheit ordentlich ausgestellt wurden, sind kostenpflichtig. Sie können eine Zweitschrift formlos schriftlich beim Studierendensekretariat Germersheim (studsek06@uni-mainz.de) beantragen. Geben Sie dazu Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihre aktuelle Postadresse an.
Die Zweitschriftengebühr beträgt 15 Euro. Die Zweitschrift kann ausgestellt werden, sobald die geleistete Zahlung nachgewiesen werden kann.
Überweisen Sie die Gebühr vorab auf folgendes Konto (nur für Studierende des Fachbereichs 06 in Germersheim!):
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
Verwendungszweck:
6101/8703000/ HH 7030, KLR 7035/ FIBU 53101,
außerdem „Zweitschrift“ sowie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer
Studierende anderer Fachbereiche finden alle Informationen zur Zweitschrift sowie die Bankverbindung hier.
Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Semesterbeitrags haben, veranlassen wir diese automatisch auf das Konto, von dem wir die Zahlung erhalten haben. Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis die Rückerstattung auf Ihrem Konto angekommen ist.
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns die aktuellen Daten per E-Mail an studsek06@uni-mainz.de mit.
In folgenden Fällen haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrags:
- Sie exmatrikulieren sich zum Semesterende, haben den Semesterbeitrag für das Folgesemester jedoch bereits gezahlt
- Sie exmatrikulieren sich mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 30.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester)
- Sie wurden trotz gezahlter Beiträge nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet
- Sie haben Beiträge doppelt bzw. zu viel gezahlt
- Sie verzichten noch vor Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz, nachdem Sie bereits immatrikuliert wurden.
Falls Sie sich im Rahmen Ihres Studiums für ein Praktikum interessieren, finden Sie in diesem Abschnitt hilfreiche Informationen:
In den folgenden Abschnitten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für Ihr Studium benötigen:
In diesem Abschnitt ist das Verzeichnis über alle aktuell in JOGU-StINe angebotenen Module enthalten.
- Modulhandbuch
- Modulhandbuch auf Englisch
- Prüfungsordnung für den Studiengang B.A. (Bachelor of Arts) Sprachen, Kulturen, Kommunikation (vom 10. März 2025)
- Modellierung B.A. Sprachen, Kulturen, Kommunikation (ab WiSe 2025/26)
- Modellierung B.A. Sprachen, Kulturen, Kommunikation auf Englisch (ab WiSe 2025/26)
- Modulstruktur
Bachelor Translation (ab Sommersemester 2023)
- Modulhandbuch AKTUELL für Modulanmeldungen ab Wintersemester 2025/26 (Version 04.07.2025)
- Modulhandbuch für Modulanmeldungen bis inkl. Sommersemester 2025 (Version 28.02.2025)
Bachelor Sprache, Kultur, Translation (Wintersemester 2012/13 bis Wintersemester 2022/23)
- Prüfungsordnung für den Studiengang B.A. (Bachelor of Arts) Sprache, Kultur, Translation (vom 27. September 2012)
- Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 3. November 2014; Veröffentlichungsblatt JGU – 11/ 2014 S. 458 ff = PDF S. 53) > Lesefassung
- Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 29. März 2017; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2017 S. 146 ff = PDF S. 108)
- Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 22. März 2019; Veröffentlichungsblatt JGU – 03/2019 S. 146 ff = PDF S. 26)
- Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 12. Januar 2021; Veröffentlichungsblatt JGU – 02/2021 S. 90 ff = PDF S. 55) > Lesefassung
- Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 12. April 2022; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2022 S. 434 ff = PDF S. 69) > Lesefassung
- Aktuelle Lesefassung
Ordnung für die Eignungsprüfung (vom 2. Mai 2011, StAnz. S. 907)
- Die Eignungsprüfung ist von Bewerberinnen und Bewerbern abzulegen, die gemäß der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Sprache, Kultur, Translation eine Grundsprache wählen, die nicht ihre Muttersprache ist.
Bachelor of Arts Sprache, Kultur, Translation (Sommersemester 2007 bis Sommersemester 2012)
- Prüfungsordnung für den Studiengang B.A. (Bachelor of Arts) Sprache, Kultur, Translation (vom 2. April 2007)
- Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 6. September 2010, StAnz. S. 1463)
Master Translation (ab Wintersemester 2023/24)
- Modulhandbuch AKTUELL für Modulanmeldungen ab Wintersemester 2025/26 (Version 08.07.2025)
- Modulhandbuch für Modulanmeldungen bis inkl. Sommersemester 2025 (Version 16.10.2023)
- Modulhandbuch auf Englisch
- Studiengangstruktur
- Studienverlaufspläne
- Prüfungsordnung für den Studiengang M.A. (Master of Arts) Translation (vom 29. September 2023)
- Modellierung Gesamtverzeichnis M.A. Translation (ab WiSe 2023/24):
> Modulverzeichnis M.A. Translation für Studierende mit Grundsprache Arabisch, Chinesisch, Neugriechisch, Portugiesisch oder Türkisch
> Modulverzeichnis M.A. Translation für Studierende mit Grundsprache Deutsch
> Modulverzeichnis M.A. Translation für Studierende mit Grundsprache Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Russisch oder Spanisch
> Modulverzeichnis M.A. Translation für Studierende mit einer sonstigen Grundsprache und Deutsch als einziger Arbeitssprache
> Modulverzeichnis M.A. Translation für Studierende mit einer sonstigen Grundsprache, Deutsch als erster Arbeitssprache und Arabisch, Chinesisch, English, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch oder Türkisch als zweiter Arbeitssprache - Modellierung Gesamtverzeichnis M.A. Translation auf Englisch (ab WiSe 2023/24):
> Module catalogue M.A. Translation for Students with the Main Language Arabic, Chinese, Modern Greek, Portuguese or Turkish
> Module catalogue M.A. Translation for Students with the Main Language German
> Module catalogue M.A. Translation for Students with the Main Language Dutch, English, French, Italian, Polish, Russian or Spanish
> Module catalogue M.A. Translation for Students with German as Working Language and a Main Language other than Arabic, Chinese, Dutch, English, French, German, Italian, Modern Greek, Polish, Portuguese, Russian, Spanish or Turkish
> Module catalogue M.A. Translation for Students with German as Working Language 1, and Arabic, Chinese, Dutch, English, French, Italian, Modern Greek, Polish, Portuguese, Russian, Spanish or Turkish as Working Language 2, as well as a Main Language other than Arabic, Chinese, Dutch, English, French, German, Italian, Modern Greek, Polish, Portuguese, Russian, Spanish or Turkish
Master Translation (Wintersemester 2013/14 bis Sommersemester 2023)
- Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Translation (vom 29. April 2013; StAnz. S. 913)
- Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Translation (vom 3. November 2014; Veröffentlichungsblatt JGU – 11/ 2014 S. 468 ff = PDF S. 63) > Lesefassung
- Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Translation (vom 29. März 2017; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2017 S. 161 ff = PDF S. 123)
- Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Translation (vom 22. März 2019; Veröffentlichungsblatt JGU – 03/2019 S. 152 ff = PDF S. 32)
- Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Translation (vom 12. April 2022; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2022 S. 442 ff = PDF S. 77 > Lesefassung
- Aktuelle Lesefassung
Master Translation (vor Wintersemester 2013/14)
- Prüfungsordnung für den Studiengang M.A. (Master of Arts) Sprache, Kultur, Translation (vom 17. April 2007)
- Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Sprache, Kultur, Translation (vom 4. Januar 2010; StAnz. Nr. 2, S. 98)
- Modulhandbuch
- Modulstruktur ABC/ACCC
- Modulstruktur AB+Ü
- Modellierung Gesamtverzeichnis M.A. KD Variante ABC/ ACCC (ab WiSe 2021/22)
- Modellierung Gesamtverzeichnis M.A. KD Variante AB+Ü (ab WiSe 2022/23)
Master Konferenzdolmetschen (Wintersemester 2013/14 bis Sommersemester 2023)
- Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 29. April 2013; StAnz. S. 862)
- Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 3. November 2014; Veröffentlichungsblatt JGU – 11/ 2014 S. 482 ff = PDF S. 77)
- Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 29. März 2017; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2017 S. 179 ff = PDF S. 141)
- Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 14. August 2020; Veröffentlichungsblatt JGU – 07/2020 S. 361 ff = PDF S. 39)
- Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 12. April 2022; Veröffentlichungsblatt JGU – 04/2022 S. 430 ff = PDF S. 65) > Lesefassung
- Aktuelle Lesefassung
Master Konferenzdolmetschen (vor Wintersemester 2013/14)
- Prüfungsordnung für den Studiengang M.A. (Master of Arts) Konferenzdolmetschen (vom 17. April 2007)
- Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen (vom 4. Januar 2010; StAnz. Nr. 2, S. 99)
Im Bachelor Translation (ab Sommersemester 2023):
Die folgenden Formulare können digital ausgefüllt werden. Ein kurzer Hinweis zur Nutzung: Bevor die Anrechnungs-/Anerkennungstabelle ausgefüllt werden kann, muss jeweils auf Seite 3 der Formulare im Word-Format eine Auswahl der Studiensprachen und des Eingangssprachniveaus vorgenommen werden, sodass die Tabelle mit den für die jeweilige Sprachkombination und mit dem entsprechenden Sprachniveau zutreffenden Modulen angezeigt wird. Ausnahmen sind das Formular zum einsprachigen Bachelor Englisch, der nur in einer Variante zu studieren ist, und das Formular zum einsprachigen Bachelor Deutsch, bei dem einzig die Grundsprache ausgewählt werden muss. Im Anschluss kann das Dokument im PDF-Format gespeichert und ausgefüllt werden.
Im Master Translation (ab Wintersemester 2023/24):
Das folgende Formular kann digital ausgefüllt werden. Ein kurzer Hinweis zur Nutzung: Bevor die Anrechnungs-/Anerkennungstabelle ausgefüllt werden kann, muss auf Seite 3 des Formulars im Word-Format eine Auswahl der Grundsprache und des Studienschwerpunkts/individuellen Profils vorgenommen werden, sodass die Tabelle mit den für die jeweilige Kombination zutreffenden Modulen angezeigt wird. Im Anschluss kann das Dokument im PDF-Format gespeichert und ausgefüllt werden.
Im alten Bachelor Sprache, Kultur, Translation (bis Wintersemester 2022/23):
- Anrechnungsformular B.A. SKT mit zwei Fremdsprachen (F1, F2)
- Anrechnungsformular B.A. SKT mit drei Fremdsprachen (F1, F2, F3)
- Anrechnungsformular B.A. SKT mit Deutsch als einziger Fremdsprache (F1)
- Anrechnungsformular B.A. SKT mit Deutsch als (F1) und einer weiteren Fremdsprache als (F3)
- Anrechnungsformular B.A. SKT mit Englisch als einziger Fremdsprache (F1)
Im alten Master Translation und Master Konferenzdolmetschen (bis Sommersemester 2023):
Sie haben Ihr Studium bei uns beendet? Herzlichen Glückwunsch! Um dies gebührend zu feiern, bieten wir immer im Mai eine Zeugnisverleihungsfeier an. Weitere Informationen dazu finden Sie untenstehend. Und bevor Sie es vergessen: Melden Sie sich gleich auch im kostenlosen Gutenberg-Netzwerk der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an (zur Anmeldung) und wählen Sie dabei unsere Gruppe „FTSK Germersheim“ aus. Dort finden Sie eine Stellenbörse und Möglichkeiten zum Netzwerken.
Für alle Fragen rund um Alumni-Themen können Sie uns kontaktieren unter alumni-fb06@uni-mainz.de.
Die Feier für die Absolvent:innen der Abschlusssemester Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26 findet am 29.05.2026 statt. Sie beginnt um 17 Uhr im Audimax. Es folgt ein Sektempfang in der Mensa.
Das Anmeldeformular für die Veranstaltung ist freigeschaltet. Bitte melden Sie sich bis spätestens 04.05.2026 an.
Falls Sie einmal zu Ihrem „alten“ Studiengang die damals geltenden Modulhandbücher, Prüfungsordnungen usw. suchen sollten: Hier werden Sie fündig.
Sie haben einen Master oder ein gleichwertiges Studium abgeschlossen? Die Wissenschaft hat Sie gefesselt? Warum dann nicht promovieren?
Eine Promotion an unserem Fachbereich führt zum akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Sie ist nicht mit einem festen Studienprogramm, sondern mit selbstständiger Forschungsarbeit verbunden. Die Promotionsleistungen bestehen in einer umfangreichen wissenschaftlichen Abhandlung („Dissertation“ bzw. „Doktorarbeit“) und einer mündlichen Prüfung („Prüfungskolloquium“).
Je nach Forschungsinteressen nehmen Sie zunächst Kontakt mit möglichen Betreuer:innen Ihrer Promotion auf. In der Regel sind das die Professor:innen der möglichen Promotionsfächer. Die Übersicht der Fächer finden Sie in der Promotionsordnung unter „Fachbereich 06 – Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft“. Sie reichen von Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft bis Translationswissenschaft.
Um an unserem Fachbereich zu promovieren, müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie sich zur Promotion einschreiben oder nicht. Unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen eine Einschreibung entscheiden: Obligatorisch ist für Promovierende in jedem Fall eine Registrierung.
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagerin:
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagerin:
Lehrveranstaltungsmanagerin:
Prüfungsmanagerin:
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagerin:
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagerin:
Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager: