Sie interessieren sich für Sprachen und Kulturen und möchten am liebsten Übersetzer:in und oder Dolmetscher:in werden? Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung!
Die Bewerbung für das Bachelor-Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Sprachkurse für Studierende ohne Vorkenntnisse beginnen für die meisten Studiensprachen jedoch immer im Wintersemester. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist darum nur sinnvoll, wenn eine Ihrer Studiensprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist.
Sie beherrschen neben Ihrer Muttersprache eine oder mehrere Fremdsprachen auf universitärem Niveau und möchten professionelle:r Übersetzer:in oder Dolmetscher:in werden? Dann ist der Master Translation genau das Richtige für Sie!
Die Bewerbung ist prinzipiell sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Module für den Schwerpunkt Konferenzdolmetschen können jedoch erst zum Wintersemester belegt werden.
Sie möchten neben dem deutschen Master-Abschluss in Translation auch einen französischen Masterabschluss erwerben? Wir bieten die folgenden Doppelabschlüsse an:
Sie möchten ein Studium in Deutschland beginnen und am liebsten Übersetzen und Dolmetschen studieren? Hier erfahren Sie, wie Sie sich mit ausländischen Zeugnissen bei uns bewerben können.
Wir bieten statt eines regulären Studiums auch ein Austauschstudium an. So können Sie ein oder zwei Semester als Austauschstudierende:r bei uns verbringen.
Wenn Sie bei uns ein vollständiges, reguläres Studium absolvieren möchten, benötigen Sie Folgendes:
Wenn Sie bei uns ein vollständiges, reguläres Studium absolvieren möchten, benötigen Sie Folgendes:
Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.
Für die Online-Bewerbung/Registrierung benötigen Sie:
- einen von Ihrem betreuenden Professor/Ihrer betreuenden Professorin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Betreuungsvereinbarung)
- Ihren Studienabschluss, der gemäß der gültigen Promotionsordnung zur Promotion berechtigt (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer deutschen) Promotionszugangsberechtigung
- eine Anerkennungsurkunde (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer ausländischen Promotionszugangsberechtigung)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Pass- oder Personalausweiskopie
Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfüllt, erstellt das Studierendensekretariat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme (Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand oder Doktorandin abgeschlossen.
Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung auch einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird dann nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand oder Doktorandin vom Studierendensekretariat weiterbearbeitet.
Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags).
Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Online-Antragstellung über JOGU-StINe ebenfalls möglich.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung bzw. Einschreibung als Doktorand oder Doktorandin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.