Sie interessieren sich für Sprachen und Kulturen und möchten am liebsten Übersetzer:in, Dolmetscher:in oder Profi für Transkulturalität und Mehrsprachigkeit werden? Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung!

Die Bewerbung für das Bachelor-Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Sprachkurse für Studierende ohne Vorkenntnisse beginnen für die meisten Studiensprachen jedoch immer im Wintersemester. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist darum nur sinnvoll, wenn eine Ihrer Studiensprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist.

Die Bewerbung für das Bachelor-Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Sprachkurse für Studierende ohne Vorkenntnisse beginnen für die meisten Studiensprachen jedoch immer im Wintersemester. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist darum nur sinnvoll, wenn eine Ihrer Studiensprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist.

Die Bewerbung ist prinzipiell sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Module für den Schwerpunkt Konferenzdolmetschen können jedoch erst zum Wintersemester belegt werden.

Sie möchten neben dem deutschen Master-Abschluss in Translation auch einen französischen Masterabschluss erwerben? Wir bieten die folgenden Doppelabschlüsse an:

Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.

Für die Online-Bewerbung/Registrierung benötigen Sie:

  • einen von Ihrem betreuenden Professor/Ihrer betreuenden Professorin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Betreuungsvereinbarung)
  • Ihren Studienabschluss, der gemäß der gültigen Promotionsordnung zur Promotion berechtigt (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer deutschen) Promotionszugangsberechtigung
  • eine Anerkennungsurkunde (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer ausländischen Promotionszugangsberechtigung)
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Pass- oder Personalausweiskopie

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfüllt, erstellt das Studierendensekretariat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme (Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand oder Doktorandin abgeschlossen.

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung auch einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird dann nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand oder Doktorandin vom Studierendensekretariat weiterbearbeitet.

Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags).

Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Online-Antragstellung über JOGU-StINe ebenfalls möglich.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung bzw. Einschreibung als Doktorand oder Doktorandin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

  • Um sich über das Webportal bewerben zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Klicken Sie auf der Seite des Webportals JOGU-StINe links auf „Account generieren“. Füllen Sie dann im Formular alle Ihnen möglichen Felder aus. Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise, da Sie diese Daten später nicht verändern können. Sie erhalten nach dem Absenden der Daten eine E-Mail mit Ihrem Login-Passwort. Dieses Passwort können Sie gleich nach der ersten Anmeldung ändern.
  • Bitte geben Sie Ihren Namen an, wie er in Ihrem Pass eingetragen ist (keine Sonderzeichen!).
  • Ihre angegebene E-Mail-Adresse muss für die Dauer des gesamten Bewerbungsprozesses gültig sein, d.h. mindestens bis zum Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters.
  • Wenn Sie bereits Studierende:r der JGU sind und sich für einen Fachwechsel bewerben möchten, benötigen Sie kein neues Benutzerkonto. Bitte nutzen Sie Ihr bestehendes Benutzerkonto und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
  • Nach der Anmeldung im Portal werden Ihnen im Bereich „Bewerbung/Registrierung“ bei „Meine Bewerbungen“ vier Einstiegsfragen gestellt.
  • Geben Sie hier bitte Ihre Staatsangehörigkeit an sowie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die HZB ist zum Beispiel das Abitur, also das Zeugnis, das Sie zu einem Studium an einer Universität berechtigt.
  • Bei der Frage nach der Art des Studiums wählen Sie „Studium mit Abschluss“, wenn Sie den Bachelor Translation oder den Master Translation regulär in seinem vollem Umfang studieren möchten. Austauschstudierende (zum Beispiel aus dem ERASMUS-Programm) wählen hier „Austauschstudium ohne Abschluss“.
  • Bei der letzten Frage geht es um den Standort und Ihre Grundsprache. Die Grundsprache ist Ihre Muttersprache. Wenn also Deutsch Ihre Muttersprache ist, wählen Sie hier  „Ja, mit Grundsprache Deutsch“. Wenn Sie eine andere Muttersprache als Deutsch haben, wählen Sie hier „Ja, mit einer anderen Grundsprache als Deutsch“.
  • In der Online-Bewerbung werden Sie Schritt für Schritt durch das Online-Bewerbungsformular geführt.
  • Nachträgliche Änderungen im abgeschickten Online-Antrag sind nicht möglich! Wenn Sie eine Änderung im abgeschickten Antrag vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat in Germersheim.
  • Liegt Ihr Originalantrag der JGU vor, ändert sich der Status im Onlineportal auf „Empfangen“. Diesen Status behält der Antrag bis zum Abschluss der Bearbeitung.
  • Wenn Sie 30 Minuten lang keine Eingabe gemacht haben, werden Sie automatisch von der Onlinebewerbung abgemeldet und müssen sich neu anmelden/einloggen. Wir empfehlen deshalb regelmäßig Ihre Eingaben zu speichern (Button „Speichern“).
  • Sollten Sie während der Onlinebewerbung Probleme oder Fragen haben, finden Sie auf der Startseite des Webportals eine FAQ-Seite, auf der allgemeine und technische Fragen beantwortet werden und Kontakte für weiterführende Fragen eingetragen sind.
  • Generell gilt: Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat in Germersheim; bei Fragen zum Online-Portal und technischen Problemen wenden Sie sich an den JOGU-StINe-Service.
  • Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in JOGU-StINe bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, wenn ein Bescheid erstellt wurde und im Portal eingesehen werden kann.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen telefonische, persönliche oder per E-Mail gestellte Anfragen bezüglich des Eingangs Ihrer Bewerbung nicht beantworten können. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie im Online-Bewerbungsportal nachvollziehen.
  • Die Statusänderungen Ihrer Bewerbung und die Eingangsbestätigung treffen keine Aussage über Vollständigkeit oder Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen; diese wird erst im weiteren Bearbeitungsprozess Ihres Zulassungsantrags festgestellt.
  • Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie für die Immatrikulation den Semesterbeitrag bezahlen, Ihre Krankenkasse informieren und den Immatrikulationsassistenten ausfüllen.
  • Zu den Lehrveranstaltungen melden Sie sich ebenfalls über das Online-Portal JOGU-StINe an.
  • Ich möchte mich bewerben, aber die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem noch bewerben? Gibt es Ausnahmen für internationale Bewerber:innen?
  • Nein, die Bewerbungsfristen gelten für alle Bewerber:innen, und eine Bewerbung ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums über das Online-Portal möglich.

  • Ich studiere bereits am FTSK, möchte aber eine meiner Sprachen abwählen oder wechseln. Muss ich dafür eine Bewerbung stellen?
  • In der Regel müssen Sie eine Bewerbung über das Bewerbungsportal zu den üblichen Bewerbungsfristen stellen. Ausnahme: wenn Sie eine Sprache nur abwählen (und nicht ersetzen). Alle Informationen zu Änderungen bei der Sprachenwahl finden Sie hier unter „Fachwechsel“.

  • Kann ich mich für den Master Translation bewerben, auch wenn ich mein Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen habe?
  • Ein Master-Studium setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus. Sie können sich aber bereits vor Abschluss des grundständigen Studiengangs bewerben, wenn Sie im Bachelor-Studium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben. Mehr Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier.


  • Ich bin erst seit ein paar Jahren in Deutschland, habe aber mein Abitur an einem Gymnasium in Deutschland absolviert. Reicht das als Sprachnachweis für die deutsche Sprache?
  • Ja, wenn Sie ein deutsches Abitur haben, sind Sie Bildungsinländer:in und verfügen über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese gilt auch als Sprachnachweis für die deutsche Sprache.

  • Wie gut muss man eine Sprache beherrschen, um sie als Trägersprache wählen zu können?
  • Wenn Sie neben Ihrer Muttersprache eine weitere Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen, können Sie diese Sprache als „Trägersprache“ wählen. Beachten Sie aber bitte, dass sehr gute Fremdsprachenkenntnisse für die Trägersprache keinesfalls genügen! Im Zweifelsfall muss die muttersprachliche Beherrschung der Trägersprache durch eine Prüfung am FTSK nachgewiesen werden.
  • Können mir vor dem Studium erbrachte Leistungen anerkannt werden?
  • Falls Sie vor Ihrem Studium am FTSK der JGU bereits ein anderes Studium (im In- oder Ausland) begonnen oder abgeschlossen haben, können Sie sich evtl. einige der bereits erbrachten Leistungen im Rahmen Ihres neuen Studiums anerkennen lassen. Sollten Sie vor Ihrem Studium eine berufliche Ausbildung absolviert haben, kann unter Umständen auch diese teilweise von der Universität anerkannt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anrechnungsbeauftragten der jeweiligen Studiensprachen.

  • Kann ich auch schon im Bachelor Dolmetschen studieren?
  • Sie können in den Bachelorstudiengängen einen ersten Einblick ins Dolmetschen bekommen, indem Sie das Wahlpflichtmodul „Dolmetschen“ belegen. Das Modul wird jedoch nicht für alle Studiensprachen angeboten.

  • Verlängert ein Auslandsaufenthalt das Studium?
  • Nein. In den Bachelor-Studiengängen können z.B. bis zu zwei Wahlpflichtmodule (max. 24 Leistungspunkte) pauschal für einen Auslandsaufenthalt angerechnet werden.

  • Sind Praktika Pflicht?
  • Das Absolvieren eines Praktikums im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

  • Wie flexibel kann das Studium im Bachelor oder im Master gestaltet werden? Ich wohne nicht in Germersheim und Umgebung, kann aber auch nicht in die Nähe ziehen.
  • Die Studiengänge am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft können nicht als Fernstudium oder in Teilzeit studiert werden. Es handelt sich um Vollzeitstudiengänge mit dem Studienort Germersheim.

  • Wie sieht es mit den Wohnungen in Germersheim aus?
  • Wer sich rechtzeitig um eine Wohnung bemüht, hat in der Regel keine Probleme. Die Mieten sind moderat, außerdem gibt es zwei Wohnheime in der Stadt. Weitere Informationen erhalten Sie beim AStA.

  • Kann ich mich um einen Platz im Studentenwohnheim bewerben, bevor ich die Zulassung erhalten habe?
  • Ja. Informationen zu den Wohnheimen des Studierendenwerks Vorderpfalz erhalten Sie hier.
  • Ich habe zwei / mehrere Staatsangehörigkeiten, welche muss ich zu Beginn der Bewerbung im Bereich „Meine Angaben“ angeben? 
  • Wenn Sie die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie immer die deutsche angeben.
  • Besitzen Sie zwei oder mehrere nicht-deutsche Staatsangehörigkeiten, können Sie wählen, welche Sie für Ihre Bewerbung benutzen wollen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Staatsangehörigkeit bereits bei der Accountgenerierung festlegen und danach NICHT mehr ändern können. Diese muss zur Auswahl im Bereich „Meine Angaben“ (Deutsch, EU und gleichgestellte Staaten, Sonstige Staaten) zu Beginn der Bewerbung passen.

  • Was muss ich im Bereich „Meine Angaben“ angeben, um die am FTSK angebotenen Studiengänge zu finden? 
  • Geben Sie bei der Frage „Möchten Sie am Standort Germersheim Translation – Übersetzen/Dolmetschen studieren?“ die folgende Antwort:
  • Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, wählen Sie „Ja, mit Grundsprache Deutsch“.
  • Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, wählen Sie „Ja, mit einer anderen Grundsprache als Deutsch“.
  • Wenn Sie anschließend im Studienangebot suchen, werden Ihnen nur die Studiengänge des Fachbereichs Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften angezeigt.

  • Ich habe mich am Standort Germersheim beworben. Was muss/kann ich tun, um zusätzlich eine Bewerbung am Standort Mainz erstellen zu können?
  • Schreiben Sie eine E-Mail an studsek06@uni-mainz.de. Dort kann man Ihre Daten unter „Meine Angaben“ zurücksetzen, so dass Sie diesen Bereich neu ausfüllen und eine weitere Bewerbung erstellen können.

  • Ich kann nach der Suche im Studienangebot keine Studienfächer sehen. Es erscheint nur die Meldung „Ihre Suche ergab keinen exakten Treffer“. Was bedeutet das? 
  • Diese Meldung erscheint immer dann, wenn der Bewerbungszeitraum für Sie noch nicht begonnen hat oder schon beendet ist. Eine Übersicht über die geltenden Bewerbungszeiträume und -fristen finden Sie unter dem Menüpunkt „Bewerbung“ in der oberen Menüleiste. Sollten Sie trotz einer laufenden Bewerbungsfrist diese Meldung bekommen, überprüfen Sie bitte, ob die Daten, die Sie im Bereich „Meine Angaben“ eingetragen haben, korrekt sind.

  • Wie kann ich meine Eintragungen im Bereich „Meine Angaben“ bearbeiten? 
  • Um diese Angaben zu bearbeiten, klicken Sie bitte oben rechts in „Meine Angaben“ auf die Schaltfläche „Zurücksetzen“.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie diese Angaben nur zurücksetzen können, wenn Sie noch keine Bewerbung begonnen haben. Sollten Sie bereits eine Bewerbung mit dem Status „offen“ haben, müssen Sie diese zunächst löschen. Haben Sie bereits eine Bewerbung mit dem Status „abgeschickt“, kann sie von Ihnen nicht mehr gelöscht werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an studsek06@uni-mainz.de.

  • Warum zeigt der Browser während der Bewerbung den Fehler „Die Webseite ist abgelaufen“ an? 
  • Dieses Problem tritt auf, wenn Sie mit den Vor- und Zurück-Schaltflächen des Browsers arbeiten. Aktualisieren Sie die Seite mit der Taste „F5“, um zurück zu Ihrer Bewerbung zu gelangen und verwenden Sie anschließend ausschließlich die auf der Webseite integrierten Schaltflächen „Weiter“ und „Zurück“.

  • Warum erscheint im Abschnitt „Korrespondenzadresse“ neben der Postleitzahl kein Feld, in dem ich meinen Wohnort eintragen kann? 
  • Bei Adressen innerhalb Deutschlands wird der Ort nach Eingabe der Postleitzahl automatisch eingetragen. Sollten die Adresse außerhalb Deutschlands liegen, erscheint ein Feld für die Eingabe des Ortes nachdem Sie eine Postleitzahl eingegeben und über die Schaltfläche „Speichern“ gesichert haben. Dort können Sie dann den Ort selbst eintragen.

  • Ich habe mich noch nicht für einen Schwerpunkt im Master Translation entschieden. Was soll ich bei der Bewerbung angeben?
  • Bitte wählen Sie den Studienschwerpunkt aus, den Sie wahrscheinlich studieren werden. Die Angabe bei der Bewerbung ist nicht verbindlich, Sie können sich also danach noch umentscheiden. Eine verbindliche Mitteilung darüber, welchen Schwerpunkt Sie studieren möchten, machen Sie bei der Immatrikulation.

  • Ich kann meine Bewerbung nicht abschicken. 
  • Wenn Sie nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, lässt sich die Bewerbung nicht abschicken. Überprüfen Sie dazu in der jeweiligen Bewerbung, ob neben allen Abschnitten in der Spalte „Status“ der Text „OK“ angezeigt wird. Ist dies bei einem oder mehreren Abschnitten nicht der Fall, sind dort noch Pflichtfelder auszufüllen. Diese Felder sind mit der Farbe Rot gekennzeichnet.

  • Ich habe versehentlich falsche Daten eingegeben oder bei der Wahl meines Studienfachs einen Fehler gemacht. Kann ich meine Bewerbung nach dem Abschicken noch einmal verändern? 
  • Wenn Sie Änderungen an Ihrer Bewerbung vornehmen wollen, obwohl sie die Bewerbung schon abgeschickt haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an studsek06@uni-mainz.de.

  • Kann ich meine Bewerbung zurückziehen?
  • Bewerbungen im Status „Abgeschickt“ oder „Empfangen“ können Sie online im Abschnitt „Meine Bewerbungen“ mit Hilfe der Schaltfläche „Zurückziehen“ zurückziehen. Diese Bewerbungen nehmen nicht am weiteren Verfahren teil, sofern Sie sie nicht innerhalb der Bewerbungsfrist mit Hilfe der Schaltfläche „Reaktivieren“ reaktivieren.
  • Bitte beachten Sie: Zurückgezogene Bewerbungen können NICHT geändert werden. Außerdem kann keine weitere Bewerbung mit der identischen Kombination „Fach“, „Abschluss“, „Fachsemester“ abgegeben werden, wenn bereits eine entsprechende (zurückgezogene) Bewerbung existiert.

  • Warum werden im Abschnitt „Meine Bewerbungen“ zwei Bewerbungen angezeigt, obwohl ich nur eine Bewerbung ausgefüllt habe?
  • Jeder Klick auf einen Studiengang nach der „Suche im Studienangebot“ erzeugt eine neue Bewerbung. Bewerbungen im Abschnitt „Meine Bewerbungen“, die Sie nicht weiter verfolgen möchten und noch den Status „offen“ haben, können Sie in der Spalte „Aktion“ mithilfe der Schaltfläche „Löschen“ entfernen.

  • Muss ich meine Bewerbung ausdrucken und postalisch einsenden? 
  • Die Bewerbung ist mit dem Abschicken im Online-Portal abgeschlossen, bitte schicken Sie KEINE Bewerbungsunterlagen per Post.

  • Wenn ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe: Bis wann muss ich die Immatrikulation über den Immatrikulationsassistenten beantragt haben?
  • Am besten kümmern Sie sich natürlich schnellstmöglich darum, spätestens jedoch zu dem Termin, der in Ihrem Zulassungsbescheid genannt wird. Sollte es hier Probleme geben, schreiben Sie bitte eine Mail an studsek06@uni-mainz.de. In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden.

  • Brauche ich eine Exmatrikulationsbescheinigung von meiner vorherigen Hochschule, obwohl ich diese schon vor einigen Jahren abgeschlossen habe?
  • Ja, eine Exmatrikulationsbescheinigung der letzten/vorherigen deutschen Hochschule muss immer eingereicht werden, unabhängig davon, wie lange dieses Studium zurückliegt.

  • Wo kann ich Beglaubigungen vornehmen lassen?
  • Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Beglaubigungen.