Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um das Studium an unserem Fachbereich zu den im Folgenden aufgeführten Themenbereichen. Unser Glossar zum Studium enthält weitere hilfreiche Informationen.


Eine Empfehlung hierzu finden Sie im Modulhandbuch Ihres Studiengangs in der Spalte „Regelsemester“ jedes Moduls. Sie sollten beachten, dass Sie im Laufe Ihres Studiums bestimmte Kurse sowie Module verpflichtend belegen müssen und dass die Teilnahme an einer bestimmten Lehrveranstaltung an das erfolgreiche Bestehen einer anderen Lehrveranstaltung geknüpft sein kann sowie dass einige Lehrveranstaltungen nicht in jedem Semester angeboten werden. Als Hilfe bei Ihrer Semester-/Studienplanung sollten Sie auch den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs (einsprachiger B.A. Translation, zweisprachiger B.A. Translation, M.A. Translation) zu Rate ziehen. Bei allgemeinen Fragen zur Semester-/Studienplanung wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.

Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die in Ihrem Ermessen liegt. Es ist empfohlen, pro Semester ca. 30 Leistungspunkte zu erwerben, um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Als weitere Hilfe bei Ihrer Semester-/Studienplanung können Sie auch den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs (einsprachiger B.A. Translation, zweisprachiger B.A. Translation, M.A. Translation) zu Rate ziehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.

Vorlesungen, Übungen und (Pro-)Seminare sind verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen. Für Vorlesungen und Übungen erhalten Studierende 3 Leistungspunkte; für (Pro-)Seminare werden aufgrund des höheren Arbeitsaufwands 6 Leistungspunkte vergeben. In einer Vorlesung hält die/der Hochschullehrer:in während des ganzen Semesters zu einem bestimmten Thema Vorträge. Eine Ringvorlesung ist eine besondere Form einer Vorlesung, die nicht von nur einer/einem Hochschullehrer:in, sondern von mehreren Personen gehalten wird. Übungen dienen der Einführung in fachspezifische Themen sowie der Ergänzung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes. Am FTSK handelt es sich hierbei häufig um Übersetzungs- oder Dolmetschübungen, es werden allerdings auch Übungen zu diversen translations-, sprach- und kulturwissenschaftlichen Themen angeboten. Im Rahmen eines Seminars halten bzw. verfassen die Studierenden üblicherweise Referate und/oder Hausarbeiten zu einem bestimmten Thema. Proseminare werden auf Bachelorniveau, Seminare hingegen in der Regel auf Masterniveau angeboten.

Leistungspunkte werden für erfolgreich abgeschlossene Module vergeben und beschreiben den quantitativen Studienaufwand auf der Grundlage der studentischen Arbeitsbelastung (workload). Dabei entfallen auf einen Leistungspunkt i.d.R. 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. Mit weniger als 180 bzw. 123 Leistungspunkten können Sie Ihren jeweiligen Studiengang nicht abschließen. Wenn Sie jedoch mehr Leistungspunkte erworben haben, können Ihnen diese als Zusatzleistungen angerechnet werden. Bei weiteren Fragen zu den Leistungspunkten können Sie sich an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in wenden.

In der Prüfungsordnung sind Zugangsvoraussetzungen für einzelne Module festgelegt. Ob das von Ihnen gewünschte Modul von dieser Regelung betroffen ist, können Sie der Prüfungsordnung bzw. dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs entnehmen. Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen kann Ihnen auch die zuständige Fachstudienberatung weiterhelfen.

Die Prüfungsordnungen der Germersheimer Studiengänge sehen im Allgemeinen keine Fristen für den Abschluss von Modulen vor. Bei wenigen Modulen, etwa solchen mit Projektcharakter, findet sich ggf. die Angabe, dass das Modul innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden muss. Generell sind die Module so konzipiert, dass sie innerhalb von zwei Semestern absolvierbar sind.

Im Wahlpflichtbereich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Interessen entsprechend aus einem breiten Angebot an Wahlpflichtmodulen Ihrer Studiensprache(n) bzw. Arbeitssprache(n) sowie des fächerübergreifenden Lehrangebots zu wählen. Hilfestellung bei der Wahl Ihrer Wahlpflichtmodule kann Ihnen u.a. das Modulhandbuch bieten. Bei Fragen darüber hinaus können Sie sich an die allgemeine Studienberatung bzw. an die zuständige Fachstudienberatung wenden.

Es ist möglich, sich in jedem Studiengang einmalig ein Praktikum als unbenotetes Wahlpflichtmodul anrechnen zu lassen. Bei Fragen zum Praktikum bzw. für die Anrechnung des Praktikums als Wahlpflichtmodul wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Praktika im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge.

Es ist möglich, sich im B.A. Translation einen Auslandsaufenthalt an einer ausländischen Universität im B.A. Translation als bis zu zwei Wahlpflichtmodule (24 Leistungspunkte) bzw. im M.A. Translation als ein Wahlpflichtmodul (12 Leistungspunkte) anerkennen zu lassen. Zudem besteht für Studierende, die im Wahlpflichtbereich einen anderen Fokus setzen möchten oder die im Auslandssemester Studienleistungen über den Umfang von 12 bzw. 24 Leistungspunkte hinaus erbringen möchten, im Auslandssemester Kurse für den Pflichtbereich zu belegen und sich diese mit Einzelnachweisen anerkennen zu lassen. Bei Fragen zu Auslandsaufenthalten und deren Anerkennung werden Sie sich bitte an das International Office.

In diesem Fall informieren Sie die Leiter:innen der entsprechenden Lehrveranstaltungen am besten per E-Mail über Ihre Abwesenheit. Erkundigen Sie sich zudem bei ihm/ihr bzw. bei Ihren Kommiliton:innen bezüglich möglicher Aufgaben für die Folgesitzung.

Der Zeitraum, den ein:e ordentliche:r Studierende:r in Vollzeit benötigt, um ein Studium abzuschließen, wird als Regelstudienzeit bezeichnet. Die Regelstudienzeit für den Bachelor Translation beträgt sechs Semester bzw. drei Jahre, die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang Translation beträgt vier Semester bzw. zwei Jahre. Bei der Regelstudienzeit wird von einem idealtypischen Studienverlauf ausgegangen, in dessen Rahmen die Universität den Studierenden den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Studiengangs ermöglichen sollte. Das Studium muss allerdings nicht zwingend in der Regelstudienzeit absolviert werden, d.h. es kann auch in weniger oder mehr Semestern abgeschlossen werden. Dabei darf allerdings die doppelte Regelstudienzeit (zwölf Semester im Bachelorstudiengang bzw. acht Semester im Masterstudiengang) nicht überschritten werden.

Eine Anerkennung vergleichbarer Leistungen aus anderen Studiengängen ist möglich und sogar notwendig, da Studierende verpflichtet sind, die zuständigen Stellen des Fachbereichs zu informieren, wenn sie Studien- und Prüfungsleistungen in gleichen oder fachlich verwandten Studiengängen im In- oder Ausland erbracht haben. Grundlage hierfür ist die Anerkennungssatzung der JGU. Darüber hinaus ist Anrechnung gleichwertiger außerhalb einer Hochschule erworbener Qualifikationen, z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung, einer Weiterbildung oder durch Berufspraxis erworbene Kenntnisse und Qualifikationen möglich. Studierende sind jedoch nicht verpflichtet, diese erworbenen Qualifikationen zur Anrechnung vorlegen; Sie können also selbst entscheiden, ob Sie die Anerkennung beantragen oder nicht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechnung bzw. Anerkennung von Studienleistungen an die Anerkennungsbeauftragten.


Um sich für einen Masterstudiengang bewerben zu können, benötigen Sie Folgendes:

  1. einen ersten Hochschulabschluss.
  2. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie außerdem eine Anerkennungsurkunde für diesen Abschluss, das heißt die Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. . Sie benötigen keine Anerkennungsurkunde, wenn Sie einen translationsorientierten Hochschulabschluss an einem Institut erworben haben, das Mitglied bei einer der folgenden Vereinigungen ist:
    → Conférence internationale permanente d’instituts universitaires de traducteurs et interprètes (CIUTI)
    → European Master’s in Translation (EMT)
  3. Außerdem müssen Sie die Sprachen, mit denen Sie als Arbeitssprachen im Master Translation studieren möchten, mindestens auf C1-Niveau beherrschen. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium am FTSK oder an einem der in Punkt 2 genannten Institute entspricht diesem Niveau. Abgesehen davon werden folgende Zertifikate für den Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert:
  • Sprachniveau von 17 TestDaF-Punkten
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2)
  • Bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK – Stufe zwei – (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C1 (in allen Varianten)
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) C1
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • KMK-Fremdsprachenzertifikat Stufe IV
  • Zertifikat UNIcert III
  • onSET-Deutsch: Zertifikat des Kernbereichs

Sie können sich auch für den Master Translation bewerben, wenn Sie kurz vor Abschluss Ihres Bachelorstudiums stehen. Das heißt: Wenn Ihnen bis spätestens zum Bewerbungsschluss 135 Leistungspunkte aus Ihrem Bachelorstudium in JOGU-StINe verbucht werden können, ist ein Wechsel in den Master Translation möglich. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihr Bachelorstudium dann spätestens bis Ende Ihres ersten Fachsemesters im Master abgeschlossen haben müssen.

Nähere Informationen finden Sie in dieser Übersicht zum vorzeitigen Wechsel in den Master Translation (PDF-Datei).

Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Masters unterschieden:

  1. konsekutiver Master = inhaltlich auf dem Bachelor aufbauend (z.B. Master Translation nach abgeschlossenem Bachelor Sprache, Kultur, Translation oder Bachelor Translation)
  2. nicht konsekutiver Master = baut inhaltlich nicht auf dem Bachelor auf (z.B. Master of Business Administration nach Bachelor Sprache, Kultur, Translation oder Bachelor Translation)
  3. Weiterbildungsmaster = setzt neben dem ersten Hochschulabschluss auch berufspraktische Erfahrung voraus.

In konsekutiven Studiengängen zählt das Masterstudium nicht als Zweitstudium.


Um an einer Lehrveranstaltung teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor in JOGU-StINe für diese Lehrveranstaltung anmelden. Bitte beachten Sie die Informationen zur Lehrveranstaltungsanmeldung sowie zu den Zeiträumen, in denen Sie sich anmelden können („Veranstaltungsanmeldephasen“). Bei weiteren Fragen zur Lehrveranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in.

Informationen zur Arbeit mit dem Webportal JOGU-StINe finden Sie auf den Informationsseiten zu JOGU-StINe sowie in der JOGU-StINe-Informationsbroschüre, die Sie auf den Informationsseiten zu JOGU-StINe im Downloadbereich rechts herunterladen können. Bei Fragen, die über die in der Broschüre enthaltenen Informationen hinausgehen, wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsmanager:in.

Die Veranstaltungsanmeldung in JOGU-StINe können Sie innerhalb der Veranstaltungsanmeldephasen vornehmen. Bitte beachten Sie aktuelle Informationen zu den Veranstaltungsanmeldephasen am FTSK. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager:innen gerne weiter. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Videos Wie melde ich mich zu meinen Kursen im Bachelor Translation an? und Wie melde ich mich zu meinen Kursen im Bachelor Translation an?

Technisch gesehen ist die Veranstaltungsanmeldung während der Veranstaltungsanmeldephasen ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem Sie vom Studierendensekretariat für die neue Sprachenkombination bzw. den neuen Studiengang immatrikuliert wurden. Da Ihre vor dem Sprachen-/Studiengangswechsel begonnenen Module und Lehrveranstaltungen allerdings erst zu Semesterbeginn neu zugeordnet werden, sollten Sie Ihre Veranstaltungsanmeldungen zur Vermeidung von Folgeproblemen erst ab der zweiten Anmeldephase vornehmen, die üblicherweise in der Woche vor Vorlesungsbeginn stattfindet.

An die/den Lehrveranstaltungsmanager:in des Fachs, von dem die jeweilige Lehrveranstaltung angeboten wird.

Die Wahl des Studienschwerpunkts wird bei der Immatrikulation vom Studierendensekretariat vorgenommen. Erst dann werden die Module im Wahlpflichtbereich angezeigt. Ein Wechsel des Studienschwerpunkts muss über das Formular beim Studierendensekretariat beantragt werden.

Diese Fehlermeldung kann folgende Ursachen haben:

  1. Sie versuchen, außerhalb der Veranstaltungsanmeldephasen eine Modul – bzw. Veranstaltungsanmeldung vorzunehmen. In diesem Fall ist die Fehlermeldung korrekt.
  2. Die Veranstaltungsanmeldephase wurde nicht korrekt am Modul bzw. an der Lehrveranstaltung hinterlegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in.

Diese Fehlermeldung erscheint, wenn Sie im entsprechenden Bereich (z.B. im Wahlpflicht- oder Schwerpunktbereich) bereits zur maximal erlaubten Anzahl Module angemeldet sind und keine weiteren Module mehr wählen dürfen. Sollte die Fehlermeldung erscheinen, obwohl Sie noch nicht die maximal mögliche Anzahl an Modulanmeldungen vorgenommen haben, wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in.

Diese Fehlermeldung kann aus zwei verschiedenen Gründen erscheinen:

  1. Sie sind für das Semester beurlaubt, in dem Sie Modul – bzw. Veranstaltungsanmeldungen vornehmen möchten. In diesem Fall ist die Meldung korrekt, da Sie während einer Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Sollten Sie nicht oder fälschlicherweise beurlaubt worden sein, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
  2. Sie haben einen Wechsel Ihrer Sprachenkombination beantragt. In diesem Fall kann es sein, dass Ihre vor dem Sprachenwechsel gewählten Module noch Ihrer alten Sprachenkombination zugeordnet sind, wodurch eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen im Rahmen Ihrer neuen Sprachenkombination nicht möglich ist. Zur Behebung dieses Problems wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Sie müssen nicht jede Lehrveranstaltung, die Ihnen in JOGU-StINe angezeigt wird besuchen, da es sich dabei häufig um Parallelkurse innerhalb eines Moduls handelt (z.B. Kurs 1, Kurs 2 usw.). Um sich einen Überblick über die verschiedenen Module sowie die dazugehörigen Kurse innerhalb Ihres Studiengangs zu verschaffen, empfiehlt sich ein Blick ins Modulhandbuch (Bachelor TranslationMaster Translation). Hier sind sämtliche Module, die Sie studieren können, aufgeführt. Jedes Modul ist außerdem mit einer detaillierten Beschreibung (SemesterwochenstundenLeistungspunkte, Qualifikationsziele, Inhalte, Voraussetzungen, Arten der Leistungsüberprüfung etc.) versehen. Weitere Orientierung bietet außerdem der Studienverlaufsplan. Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager:innen sowie die Studienberatung gerne weiter.

Eine Lehrveranstaltung gilt immer nur für denjenigen Modulbaustein, unter dem Sie sich zu ihr angemeldet haben. Sie müssen also für jeden Modulbaustein eine Veranstaltung belegen. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager:innen.

Diese Fehlermeldung kann folgende Ursachen haben:

  1. Sie versuchen, außerhalb der Veranstaltungsanmeldephasen eine Modul- bzw. Veranstaltungsanmeldung vorzunehmen. In diesem Fall ist die Fehlermeldung korrekt. Bitte beachten Sie die Termine aller Veranstaltungsanmeldephasen des FTSK.
  2. Sie sind noch nicht zum Modul angemeldet, in dessen Rahmen Sie die Veranstaltung belegen möchten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall erst die Modulanmeldung vor, danach sollte der Anmeldebutton neben der gewünschten Veranstaltung erscheinen.
  3. Für den entsprechenden Modulbaustein liegt aus einer früheren Anmeldephase bereits eine akzeptierte Veranstaltungsanmeldung vor. Falls Sie diese Veranstaltungsanmeldung durch eine andere Veranstaltung ersetzen möchten, müssen sich erst von der akzeptierten Veranstaltung abmelden, bevor für die alternative(n) Veranstaltung(en) wieder ein Anmeldebutton erscheint.
  4. Sie brauchen die Veranstaltung nicht mehr zu belegen, weil sie Ihnen anerkannt wurde (z.B. aus einem früheren Studium) oder weil Sie sie bereits in einem früheren Semester besucht und bestanden haben. Ob für den entsprechenden Modulbaustein bereits eine bestandene Leistung vorliegt, können Sie in JOGU-StINe unter „Mein Studium – Ergebnisse – Modulleistungen“ im jeweiligen Modul überprüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in.
    5. Die Veranstaltungsanmeldephase wurde nicht korrekt am Modul bzw. an der Lehrveranstaltung hinterlegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in.

Wenn in JOGU-StINe keine Informationen zu einer Lehrveranstaltung hinterlegt sind, wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige:n Dozierende:n, um Näheres zur Veranstaltung zu erfahren.

Das kann daran liegen, dass das von Ihnen gewünschte Modul entweder im entsprechenden Semester nicht angeboten wird oder für Ihre Sprachenkombination nicht vorgesehen ist. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Allgemeine Studienberatung.

Eine Lehrveranstaltung kann aus folgenden Gründen nicht in JOGU-StINe sichtbar sein:

  1. Die Lehrveranstaltung wird im entsprechenden Semester nicht angeboten, z.B. weil sie nur jedes zweite Semester stattfindet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in bzw. die/den zuständige:n Studienfachbeauftragte:n.
  2. Die Lehrveranstaltung wurde noch nicht in JOGU-StINe eingetragen. Dies kann im Einzelfall während der Hauptanmeldephase vorkommen, wenn ein Fach bis dahin die Planung des Folgesemesters noch nicht abschließen konnte. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in bzw. die/den zuständige:n Studienfachbeauftragte:n.
  3. Die Lehrveranstaltung ist nicht mit dem Modul verknüpft, in dem Sie sie belegen möchten. Bitte wählen Sie in diesem Fall eine der anderen Veranstaltungen, die Ihnen im Rahmen des jeweiligen Moduls angeboten werden.

In diesem Fall sollten Sie zuerst überprüfen, ob es zu einer der beiden betroffenen Lehrveranstaltungen noch eine Parallelveranstaltung gibt. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie beide Veranstaltungen tatsächlich in einem Semester besuchen müssen oder ob Sie eine der beiden Lehrveranstaltungen in einem späteren Semester belegen können. Falls dies ebenfalls nicht möglich ist, sollten Sie dies der/dem zuständigen Studienfachbeauftragten mitteilen, da möglicherweise auch noch andere Studierende von demselben Problem betroffen sind. Falls tatsächlich mehrere Kursteilnehmer dasselbe Problem haben, besteht bei kleinen Gruppen eventuell die Möglichkeit, einen der beiden Veranstaltungen zu verlegen. Bei allgemeinen Fragen zu dieser Problematik können Sie sich neben der/dem zuständigen Studienfachbeauftragten auch an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in wenden.

Als immatrikulierte:r Studierende:r der Johannes Gutenberg-Universität können Sie z.B. im Rahmen des Studium Generale auch Veranstaltungen belegen, die außerhalb Ihres Fachbereichs angeboten werden. Die Anmeldung zu diesen Veranstaltungen erfolgt über JOGU-StINe, entweder im Bereich „Zusatzqualifikationen“ oder über die Höreranmeldung. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass diese Veranstaltungen in aller Regel auf dem Campus in Mainz stattfinden und vom jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz verwaltet werden.

Veranstaltungen des ISSK, Bereich Fremdsprachen, Standort Germersheim können Sie als Zusatzleistung belegen. Weitere Informationen zum Angebot des ISSK, Bereich Fremdsprachen, Standort Germersheim sowie die zuständigen Ansprechpartner:innen finden Sie auf der Website des ISSK, Bereich Fremdsprachen, Standort Germersheim .

Je nach Aufbau und Inhalt des Moduls ist es sinnvoller, die Lehrveranstaltungen eines Moduls in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen. Bei Fragen hierzu können Sie das Modulhandbuch (Spalte „Regelsemester“) Ihres Studiengangs zu Rate ziehen und/oder sich an die zuständige Fachstudienberatung wenden.

Laut Prüfungsordnung schließen Modulprüfungen das jeweilige Modul ab, sollen also erst nach Abschluss aller übrigen Modulleistungen erbracht werden. Wenn der Modulprüfungskurs inhaltlich nicht auf den übrigen Lehrveranstaltungen aufbaut, kann er allerdings u.U. auch schon vor oder parallel zu den übrigen Veranstaltungen des Moduls besucht werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung.

Bitte versuchen Sie zunächst, die Note bei der/dem zuständigen Prüfungsmanager:in bzw. direkt bei der/dem Dozierenden zu erfragen. Sollte die Note bis zu Semesterbeginn nicht feststehen, können Sie sich sicherheitshalber für eine Alternativ-Veranstaltung anmelden. Bitte denken Sie jedoch daran, sich wieder von dieser Veranstaltung abzumelden, sobald feststeht, dass Sie die Veranstaltung aus dem vorhergehenden Semester bestanden haben.

Dies ist nicht möglich, da die Prüfungsordnungen der Germersheimer Studiengänge vorsehen, dass jedes Modul nur einmal belegt werden kann.

Wenn Sie Veranstaltungen außerhalb Ihrer Prüfungsordnung besuchen oder sich auf Prüfungen in Lehrveranstaltungen vorbereiten möchten, die Sie in der Vergangenheit bereits absolviert haben, können Sie Veranstaltungen als Hörer:in besuchen (ohne Prüfungsleistung) bzw. Veranstaltungen und/oder Module als Zusatzleistung belegen (mit Prüfungsleistung). Das Studienbüro behält sich vor, einen Antrag abzulehnen, sofern die Gefahr einer Studienzeitverlängerung besteht.

Wenn Sie nach der Hauptanmeldephase keinen Platz in einer dringend benötigten Lehrveranstaltung erhalten haben, nutzen Sie bitte zunächst die zweite Anmeldephase bzw. die Restplatzvergabe, um sich erneut für diese oder eine alternative Lehrveranstaltung anzumelden. Sollten Sie auch dann keinen Platz erhalten, können Sie direkt bei der/dem jeweiligen Dozierenden anfragen, ob sie/er bereit wäre, Sie noch als zusätzliche:n Teilnehmer:in in ihre/seine Lehrveranstaltung aufzunehmen. Falls die/der Dozierende sich einverstanden erklärt, leiten Sie ihr/sein Einverständnis bitte noch vor Ablauf der Restplatzvergabe (!) per E-Mail an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in weiter, die/der die Anmeldung in JOGU-StINe dann für Sie vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Restplatzvergabe keine nachträglichen Veranstaltungsanmeldungen mehr vorgenommen werden können.

Nach Ablauf der Restplatzvergabe dürfen keine nachträglichen Veranstaltungsanmeldungen mehr vorgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen haben Sie jedoch die Möglichkeit, bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche einen Antrag auf nachträgliche Veranstaltungsanmeldung beim Prüfungsausschuss stellen.

An Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich nicht fristgerecht in JOGU-StINe angemeldet haben, dürfen Sie nicht teilnehmen und erhalten entsprechend auch keine Leistungspunkte. Bei weiteren Fragen zur Lehrveranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager:innen.

Wenn Sie sich neu zu einem Modul angemeldet haben, haben Sie während der Veranstaltungsanmeldephasen desselben Semesters die Möglichkeit, sich selbst in JOGU-StINe wieder davon abzumelden. Nach Ablauf der Restplatzvergabe können Sie sich im Wintersemester noch bis 15. Dezember bzw. im Sommersemester bis 15. Mai per E-Mail an die/den zuständige:n Lehrveranstaltungsmanager:in von im jeweiligen Semester neu gewählten Modulen abmelden lassen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Modul- und Veranstaltungsanmeldung als verbindlich. Sie haben jedoch nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit, einmal während Ihres Studiums ein Modul abzuwählen. Der Antrag auf Abwahl eines Moduls erfolgt formlos und schriftlich per E-Mail an die Leitung des Studienbüros.


Während der Veranstaltungsanmeldephasen können Sie die Abmeldung selbst in JOGU-StINe vornehmen. Sind die Anmeldephasen bereits abgelaufen, können die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager:innen Sie bis zum 15. Dezember im Wintersemester bzw. bis zum 15. Mai im Sommersemester wieder abmelden. Hierzu müssen Sie sie lediglich kurz per E-Mail über Ihren Abmeldewunsch informieren. Auch bei weiteren Fragen zur Veranstaltungsabmeldung stehen Ihnen die Lehrveranstaltungsmanager:innen gerne zur Verfügung.

Nach Ablauf der jeweiligen Abmeldefrist eines Semesters (Wintersemester: 15. Dezember, Sommersemester: 15. Mai) gilt Ihre Modulwahl als verbindlich, allerdings ist im Verlauf Ihres Studiums bis zu zwei Mal eine spätere Modulabwahl möglich. Die Abwahl eines Moduls ist dabei ohne Angaben von Gründen möglich, eine zweite Modulabwahl muss hingegen begründet werden. Der Antrag auf Abwahl eines Moduls erfolgt formlos und schriftlich per E-Mail an die Leitung des Studienbüros. Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail Ihren Namen und die Matrikelnummer. Zudem wird auch der Name und die Nummer des abzuwählenden Moduls sowie, bei der zweiten Modulabwahl, eine Begründung benötigt.


BITTE BEACHTEN SIE:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.

Wenn Sie Lehrveranstaltungen außerhalb Ihrer Prüfungsordnung besuchen oder sich auf Prüfungen in Veranstaltungen vorbereiten möchten, die Sie in der Vergangenheit bereits absolviert haben, können Sie die Höreranmeldung nutzen. Aus Kapazitätsgründen können Sie jedoch nur diejenigen Veranstaltungen als Hörer:in besuchen, die vom jeweiligen Fach für die Hörerschaft freigegeben wurden. In Veranstaltungen, zu denen Sie als Hörer:in angemeldet sind, dürfen Sie keine Prüfungsleistung erbringen, es besteht auch keine Anwesenheitspflicht. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn Sie die Hörerschaft später auf Ihren Zeugnisdokumenten ausgewiesen bekommen möchten. In diesem Fall müssen Sie regelmäßig an der Veranstaltung teilnehmen und sich die regelmäßige Teilnahme von der/dem betreffenden Dozierenden zum Ende der Vorlesungszeit kurz per E-Mail an das Studienbüro bestätigen lassen.

Wenn Ihnen eine Lehrveranstaltung in der Höreranmeldung zur Auswahl steht, wurde sie vom jeweiligen Fach für Hörer freigegeben und Sie können sich grundsätzlich dazu anmelden. Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Studienbüro oder an die zuständigen Studienfachbeauftragten wenden.

Lehrveranstaltungen, die Sie als Hörer:in besucht haben, können nicht nachträglich als reguläre Veranstaltungen angerechnet werden.

Wenn Sie als Hörer:in zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sind, können Sie bis spätestens zur Prüfungsanmeldephase des entsprechenden Semesters entscheiden, ob Sie an einer Prüfung teilnehmen und die Höreranmeldung in eine Zusatzleistung umwandeln lassen möchten. Für die Anmeldung zur Zusatzleistung wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular an das Studienbüro. Ihre Höreranmeldung wird daraufhin in eine Zusatzleistung umgewandelt und Sie werden für eine Prüfung angemeldet. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung nicht mehr möglich.


BITTE BEACHTEN SIE:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.

In Veranstaltungen eines nicht zulassungsbeschränkten Studiengangs, an denen Sie als Hörer:in teilnehmen, ist es unter Umständen möglich, sich während der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular vom Studienbüro zu einer Prüfung anmelden zu lassen, um eine Zusatzleistung zu erbringen. Diese Zusatzleistung kann, je nach vorgesehener Prüfungsleistung, als „bestanden/nicht bestanden“ oder mit einer Note bewertet werden und wird später im Bereich „Sonstige Leistungen“ auf Ihrem Zeugnis aufgeführt.

Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, neben einzelnen Leistungen auch vollständige Module nach den im Modulhandbuch ausgewiesenen Bedingungen als Zusatzleistungen zu belegen. Die Antragsstellung erfolgt per Online-Formular an das Studienbüro. Die/der zuständige Lehrveranstaltungsmanager:in meldet sie daraufhin im Rahmen einer Zusatzleitung zum Modul an, woraufhin Sie die Anmeldung zu den darin verfügbaren Lehrveranstaltungen sowie den dazugehörigen Prüfungen in der Regel selbst in JOGU-StINe vornehmen können. Nach Ablauf der Lehrveranstaltungsanmeldephase ist eine Anmeldung zu einem vollständigen Modul als Zusatzleistung nicht mehr möglich.

Wenn sie zu einer Veranstaltung als Hörer:in angemeldet sind und sich dafür entscheiden, in dieser Veranstaltung an einer Prüfung teilzunehmen, wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular an das Studienbüro. Ihre Höreranmeldung wird daraufhin in eine Zusatzleistung umgewandelt und Sie werden für eine Prüfung angemeldet. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung nicht mehr möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor dem jeweils angesetzten Prüfungstermin per E-Mail an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in von der Prüfung zurückzutreten.

Bitte beachten Sie:

  • Die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung ist nur bei Veranstaltungen von Studiengängen möglich, die zulassungsfrei sind (Veranstaltungen der Bachelorstudiengänge) oder für die Sie eine Zulassung besitzen (Veranstaltungen der Masterstudiengänge).
  • Zusatzleistungen werden in dem jeweiligen Semester und zum zu Semesterbeginn vereinbarten Termin abgeleistet.
  • Ein Rücktritt von der Prüfung ist auch bei Zusatzleistungen bis zu drei Tage vor der Prüfung möglich.
  • Wiederholungsprüfungen für Zusatzleistungen sind aufgrund des organisatorischen Aufwandes nicht vorgesehen. Diese Entscheidung liegt in der Tatsache begründet, dass Zusatzleistungen nicht Teil des regulären Curriculums sind und zu keinem Zeitpunkt studienzeitverlängernde Wirkung haben.
  • Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Zusatzleistung zu erbringen, dann wird diese wie eine ganz normale Leistung im Rahmen Ihres regulären Studiums behandelt. Dies bedeutet, dass Sie die Zusatzleistung auch bei Nichtbestehen bzw. Erhalt einer 5,0 auf der Leistungsübersicht im Bereich „Sonstige Leistungen“ ausgewiesen bekommen, nicht jedoch auf Ihrem Zeugnis.
  • Bei zulassungsbeschränkten Veranstaltungen, die oftmals auch nicht für die Höreranmeldung freigegeben sind, kann das Studienbüro die Anmeldung erst nach Zusage durch die/den betreffenden Dozierenden vornehmen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusatzleistung. Dozierende können es ablehnen, Zusatzleistungen zu betreuen bzw. eine Zusatzleistung zu benoten.

Dies ist nicht möglich, da eine Zusatzleistung wie eine verbindliche Leistung im Rahmen Ihres regulären Studiums behandelt wird. Dies bedeutet, dass Sie die Zusatzleistung sowohl bei Bestehen als auch bei Nichtbestehen auf der Leistungsübersicht im Bereich „Sonstige Leistungen“ ausgewiesen bekommen.


Am einfachsten erfahren Sie dies, indem Sie sich an den/die verantwortliche:n Dozierende:n wenden. Allgemeine Informationen zu Prüfungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie außerdem auch im Modulhandbuch.

Ein Prüfungsdeckblatt sollten Sie jeder schriftlichen Modulprüfung außer Klausuren beifügen. Es hat organisatorischen Charakter und dient der korrekten Ablage der betreffenden Prüfung in Ihrer Akte im Prüfungsamt.

Eine Prüfungsleistung muss spätestens bis zum von der/dem Dozierenden angesetzten Prüfungstermin erbracht werden. Falls sie bis dahin nicht abgelegt wurde, gilt sie als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Prüfungsmanager:innen gerne weiter.

Das zeitliche „Aufschieben“ einer Prüfung ist nicht möglich, da eine Prüfungsleistung grundsätzlich zum regulär angesetzten Termin erbracht werden muss. Bezüglich der Wiederholung gelten für die verschiedenen Arten der Prüfungsleistungen (Leistungsüberprüfung und Modulprüfung) jeweils gesonderte Bestimmungen Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Prüfungsmanager:innen.

Die nachträgliche Umwandlung einer Leistungsüberprüfung in eine Modulprüfung ist nicht möglich.


Informationen zur Prüfungsanmeldephase des laufenden Semesters finden sie auf der Website des Studienbüros.

Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung helfen Ihnen die Prüfungsmanager:innen gerne weiter.

Grundsätzlich müssen Sie sich in JOGU-StINe zu allen Prüfungen anmelden, an denen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten. Sollten Sie bereits bei der Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der Prüfung um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung anmelden („implizite“ Prüfungsanmeldung). In JOGU-StINe wird die entsprechende Prüfung dann als „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ angezeigt. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung nicht zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der vorgesehenen Prüfung um eine Modulprüfung. Zu dieser müssen Sie sich noch einmal gesondert während der Prüfungsanmeldephase mit einer TAN anmelden („explizite“ Prüfungsanmeldung). Sowohl bei Leistungsüberprüfungen als auch bei Modulprüfungen haben Sie bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin die Möglichkeit, per E-Mail an den/die zuständige Prüfungsmanager:in von der Prüfung zurückzutreten.

Sollten Sie bereits bei der Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der Prüfung um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung „automatisch“ anmelden („implizite“ Prüfungsanmeldung). In JOGU-StINe wird die entsprechende Prüfung dann als „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ angezeigt. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung nicht zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der vorgesehenen Prüfung um eine Modulprüfung. Zu dieser müssen Sie sich noch einmal gesondert während der Prüfungsanmeldephase mit einer TAN anmelden („explizite“ Prüfungsanmeldung). Bei weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung helfen Ihnen die Prüfungsmanager:innen gerne weiter.

Bei der entsprechenden Prüfung handelt es sich um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung „automatisch“ angemeldet haben („implizite“ Prüfungsanmeldung). Bei weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.

Bei diesen Prüfungen handelt es sich in der Regel um potentielle Prüfungsversuche für eine Lehrveranstaltung, die Sie in der Vergangenheit nicht oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Welchem Modul und welchem Modulbaustein die Prüfung zugeordnet ist, erkennen Sie an den Informationen, die in Klammern unter der Prüfung aufgeführt sind. Allerdings sollten Sie sich nur zur Prüfung von Lehrveranstaltungen anmelden, an den denen Sie im entsprechenden Semester auch tatsächlich teilnehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich für eine Ihnen zur Verfügung stehende Prüfung anmelden sollen, wenden Sie sich zur Klärung noch während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Wenn Ihnen für eine Prüfung kein Anmelde-Button angezeigt wird, können dafür verschiedene Ursachen vorliegen, die individuell geklärt werden sollten. Bitte wenden Sie sich dafür noch während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung „verschwindet“ nie grundlos oder automatisch. Es ist jedoch möglich, dass eine nach der Prüfungsanmeldung auf demselben Modulbaustein eingetragene Leistung dazu führt, dass die Prüfung nicht mehr erbracht werden muss und damit gelöscht wird. Dies ist zum Beispiel beim Eintrag von Anrechnungen/Anerkennungen oder einem sehr späten Eintrag von Bewertungen aus einem früheren Semester der Fall. Sollte Ihnen auffallen, dass eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung nicht mehr in JOGU-StINe angezeigt wird, wenden Sie sich zur Klärung bitte bis spätesten zum Ende der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Eine Prüfung darf nur dann abgelegt und bewertet werden, wenn Sie sich im Vorfeld fristgerecht in JOGU-StINe dazu angemeldet haben. Falls Sie eine Prüfung ohne vorherige Anmeldung abgelegt haben, können Sie für diese Prüfung keine Bewertung erhalten. Bei weiteren Fragen diesbezüglich helfen Ihnen die Prüfungsmanager:innen gerne weiter. In gut begründeten Fällen können Sie darüber hinaus einen Antrag auf Nachmeldung zur Prüfung beim Prüfungsausschuss stellen.

Eine Prüfungsteilnahme ohne vorherige Anmeldung in JOGU-StINe ist nicht möglich. Sollten Sie doch ohne vorherige Anmeldung in JOGU-StINe zu einer Prüfung angetreten sein, darf diese Prüfung nicht gewertet werden. Bitte achten Sie also immer darauf, sich fristgerecht für alle Prüfungen anzumelden, an denen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.

Für jede Lehrveranstaltung, die Sie im laufenden Semester besuchen, sollte in JOGU-StINe automatisch eine dazugehörige Prüfung angeboten werden, unabhängig davon, ob Sie die Veranstaltung zum ersten Mal belegen oder sie wiederholen. Im Gegensatz dazu muss für Prüfungen, die ohne erneuten Lehrveranstaltungsbesuch im Rahmen eines neuen Prüfungsversuchs abgelegt werden, mit der/dem jeweiligen Dozierenden ein gesonderter Prüfungstermin vereinbart und von der/dem zuständige:n Prüfungsmanager:in in JOGU-StINe eingetragen werden. Falls Ihnen in JOGU-StINe eine Prüfung nicht angezeigt wird, die Sie im entsprechenden Semester ablegen möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Eine Prüfung, zu der Sie sich nicht angemeldet haben, kann nicht bewertet werden und muss in einem späteren Semester nachgeholt werden. U.U. ist dafür auch der erneute Besuch der dazugehörigen Lehrveranstaltung erforderlich. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.


Die Prüfungsordnung sieht vor, dass Prüfungen in dem Semester abgelegt werden, in dem die Lehrveranstaltung besucht wurde. Deshalb müssen Sie zu dem Prüfungstermin antreten, den die/der Dozierende für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt hat. Weitere Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an die Prüfungsmanager:innen.

Während der Prüfungsanmeldephase können Sie sich selbst von Prüfungen abmelden, hinter denen der Button „Abmelden“ erscheint. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase bzw. wenn während der Prüfungsanmeldephase kein Abmelde-Button angezeigt wird, können Sie sich bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin per formloser E-Mail an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in von Prüfungen abmelden lassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.

Prüfungsrechtlich gesehen hat es in der Regel keine negativen Konsequenzen, wenn Sie sich fristgerecht wieder von einer Prüfung abmelden. Nach der Abmeldung von einer Prüfung nehmen Sie im Regelfall im Folgesemester erneut an der entsprechenden Lehrveranstaltung teil und absolvieren dann die dazugehörige Prüfung. Eine Prüfung kann im Einzelfall auch ohne erneuten Veranstaltungsbesuch abgelegt werden. Bei weiteren Fragen zur Prüfungsabmeldung wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Falls Sie an einem Prüfungstermin erkrankt sind und deswegen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin ohne schuldhaftes Verzögern ein ärztliches Attest im Prüfungsamt einreichen. Erkranken Sie innerhalb der Bearbeitungszeit für eine Hausarbeit (z.B. Seminararbeit oder Portfolio) reichen Sie das ärztliche Attest spätestens am dritten Werktag nach Krankheitsbeginn zur Verlängerung der Abgabefrist beim Prüfungsamt ein. Bitte lassen Sie dafür Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt das dafür vorgesehene Formular für den Krankheitsnachweis der Johannes Gutenberg-Universität ausfüllen. Tragen Sie auf diesem Formular bitte alle von der Krankschreibung betroffenen Prüfungstermine ein. Bei wiederholter Prüfungsunfähigkeit kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden. Darüber hinaus sollten Sie zeitnah die/den Dozierende:n darüber informieren, dass Sie wegen Krankheit nicht zu der von ihr/ihm gestellten Prüfung antreten können.


Eine Modulprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, für die eine Note sowie Leistungspunkte vergeben werden. Die Note einer Modulprüfung fließt in Ihre B.A.-/M.A.-Gesamtnote mit ein. Manche Modulprüfungen finden im Rahmen einer Lehrveranstaltung des entsprechenden Moduls statt (bausteinbegleitende Modulprüfung), während andere Modulprüfungen erst nach Abschluss bestimmter oder aller Modulbausteine stattfinden und den Inhalt aller Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls umfassen können (Modulabschlussprüfung/„externe Modulprüfung“). Neben Modulprüfungen gibt es als weitere Prüfungsform noch Leistungsüberprüfungen die keinen Einfluss auf Ihre Abschlussnote haben. Weitere Informationen zu Modulprüfungen erhalten Sie bei den Studienfachbeauftragten und im Studienbüro.

Am einfachsten erfahren Sie dies, indem Sie sich an das Studienbüro wenden. Allgemeine Informationen zu Prüfungen in den einzelnen Veranstaltungen finden Sie außerdem auch im Modulhandbuch.

Laut Prüfungsordnung schließen Modulprüfungen das jeweilige Modul ab, sollen also erst nach Abschluss aller übrigen Modulleistungen erbracht werden. Hängt die Zulassung zu einer Modulprüfung vom Vorliegen von Studienleistungen ab und sind diese noch nicht vollständig erbracht worden, ist eine Zulassung zu einer Modulprüfung unter Vorbehalt möglich. Über Ausnahmen entschiedet der Prüfungsausschuss. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Dies ist in den verschiedenen Modulen unterschiedlich geregelt. Manche Modulprüfungen finden im Rahmen einer Lehrveranstaltung des entsprechenden Moduls statt (bausteinbegleitende Modulprüfung), während andere Modulprüfungen erst nach Abschluss bestimmter oder aller Modulbausteine stattfinden und den Inhalt aller Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls umfassen können (Modulabschlussprüfung/„externe Modulprüfung“).


Die Note, die Sie für die Modulprüfung erhalten, stellt auch Ihre Modulnote dar. Noten, die Sie für Studienleistungen erhalten, fließen nicht in die Note des Moduls ein.

In diesem Fall sollten Sie zunächst die/den Dozierende:n kontaktieren und ihr/ihm Ihr Problem schildern. In einem zweiten Schritt können Sie sich dann an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in wenden. Darüber hinaus haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihr Anliegen an den Prüfungsausschuss heranzutragen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.


Eine nicht bestandene Studienleistung sollte zum nächsten angesetzten Prüfungstermin erneut abgelegt werden. Die Anzahl der möglichen Wiederholungsversuche ist unbegrenzt. Auch eine nicht bestandene Modulprüfung sollte zum nächsten angesetzten Prüfungstermin erneut abgelegt werden. Eine Modulprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.

In diesem Fall gilt der Wiederholungsversuch als nicht bestanden. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wiederholungstermin antreten konnten, sollten Sie im Prüfungsamt innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen. Der versäumte Wiederholungsversuch gilt dann als entschuldigt und wird Ihnen erneut gewährt. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.

Dies ist nicht zwingend erforderlich, setzt allerdings voraus, dass Ihnen auf dem zuvor nicht bestandenen Modulbaustein alternative Lehrveranstaltungen bei anderen Dozierenden angeboten werden. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in.

Dies ist nicht möglich. Wenn Sie von der Prüfung eines Seminars zurücktreten, müssen Sie ein neues Seminar belegen und in diesem Seminarkontext die Modulprüfung ablegen.

Dies ist in Absprache mit der/dem jeweiligen Dozierenden u.U. möglich. In Abhängigkeit von der zu erbringenden Prüfung ist der erneute Veranstaltungsbesuch zur inhaltlichen Vorbereitung auf die (Wiederholungs-)Prüfung jedoch empfehlenswert. Da Sie sich ohne Veranstaltungsanmeldung u.U. nicht selbst in JOGU-StINe zur Wiederholungsprüfung anmelden können, sollten Sie sich für die Prüfungsanmeldung spätestens während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in wenden.

Eine Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer individuellen Fristverlängerung mit der/dem Dozierenden besteht nicht. Wenn Sie eine Hausarbeit nicht zum vereinbarten Termin abgeben, gilt die Prüfung als nicht bestanden (es sei denn, Sie sind erkrankt und können fristgerecht ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen). Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen.


Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen können Sie schriftlich beim Prüfungsamt beantragen.

Ihre Modulprüfungsklausuren sind Teil Ihrer Prüfungsakte und werden im Prüfungsamt verwahrt, wo Sie auch Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen können.

Eine Bescheinigung über sämtliche erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen und Module erhalten Sie in Form einer Leistungsübersicht auf Anfrage im Prüfungsamt. Sollten Angaben in Ihrer Leistungsübersicht nicht korrekt ausgewiesen werden, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager:innen des Studienbüros. Ein Nachweis für einzelne Lehrveranstaltungen kann nicht ausgestellt werden.


Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht verpflichtend vorgesehen, wird jedoch dringend empfohlen. Falls Sie an einem Auslandsaufenthalt interessiert sind bzw. Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt haben, wenden Sie sich bitte an das International Office.

Bei sämtlichen Fragen zur Planung eines Auslandsaufenthalts während Ihres Studiums hilft Ihnen das International Office gerne weiter. Falls Sie nähere Informationen zu den Partnerhochschulen des FTSK benötigen oder an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Programms Erasmus+ interessiert sind, können Sie sich alternativ auch direkt an die/den zuständige:n Erasmus+-Fachkoordinator:in wenden.

Im Rahmen Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich Ihr Auslandssemester im B.A. Translation pauschal als bis zu zwei Wahlpflichtmodule (24 Leistungspunkte) bzw. im M.A. Translation als ein Wahlpflichtmodul (12 Leistungspunkte) anerkennen zu lassen. Falls Sie im Wahlpflichtbereich lieber einen anderen Fokus setzen möchten oder während Ihres Auslandsaufenthalts mehr als 12 bzw. 24 Leistungspunkte erwerben, können Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen auch einzeln für Ihre Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodule sowie als Zusatzleistungen anerkennen lassen. Darüber, welche Einzelleistungen potenziell anerkannt werden können, sollten Sie bereits im Vorfeld mit den Anrechnungsbeauftragten sprechen.


Das Absolvieren eines Praktikums im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Praktikumsbeauftragten gerne weiter.

Genauere Informationen zu den Bedingungen, unter denen ein Praktikum absolviert werden muss, sowie zur Dokumentation finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen selbst. Der FTSK unterstützt Sie dabei jedoch durch die fachbereichsinterne Praktikumsbörse, auf der geeignete Angebote eingestellt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.

Ihr Praktikum können Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland absolvieren. Informationen und Hinweise zur Planung eines Auslandspraktikums erhalten Sie im International Office.

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen selbst. Der FTSK unterstützt Sie dabei jedoch durch die fachbereichsinterne Praktikumsbörse, auf der geeignete Angebote eingestellt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.

Dies ist unter Umständen möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Prüfungsamt.

Details zur Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte mit den Praktikumsbeauftragten.

Hierfür sind die Praktikumsbeauftragten der einzelnen Fächer zuständig.

Beide Dokumente werden an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Hierfür ist das Prüfungsamt zuständig.

Dies ist grundsätzlich möglich. Im Bachelor Sprache, Kultur, Translation, im Bachelor Translation sowie im Master Translation kann ein Praktikum (Mindestdauer: zwei Monate Vollzeit) als ein unbenotetes Wahlpflichtmodul mit 12 Leistungspunkten angerechnet werden. Im Master Konferenzdolmetschen (ABC-Sprachenkombination) ist ein Praktikum (Mindestdauer: zwei Monate Vollzeit) als unbenotetes Wahlpflichtmodul mit 6 Leistungspunkten anrechenbar.

Es kann maximal ein Praktikum als Wahlpflichtmodul angerechnet werden.


Die Abschlussmodul besteht aus der Bachelor- bzw. Masterarbeit sowie der mündlichen Bachelor- bzw. Masterprüfung. Eine Übersicht über den Ablauf der Anmeldung zu den einzelnen Prüfungsbestandteilen und den zu beachtenden Fristen finden Sie hier.

Die Anmeldung zu den einzelnen Teilleistungen des Abschlussmoduls nehmen Sie nicht selbst in JOGU-StINe vor, sondern fristgemäß im Prüfungsamt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den FAQ-Bereichen Bachelor- bzw. Masterarbeit sowie mündliche Bachelor- bzw. Masterprüfung und im Prüfungsamt.

Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen erhalten Sie im Prüfungsamt.

In diesem Fall müssen Sie die Bachelorarbeit bis spätestens zum 2. Mai im Sommersemester bzw. 1. Dezember im Wintersemester abgeben. Die Anmeldung der Bachelorarbeit muss entsprechend frühzeitig im Prüfungsamt erfolgen. Die mündliche Abschlussprüfung darf erst nach erfolgreicher Bewertung aller noch offener Prüfungsleistungen abgelegt werden. Spätester Prüfungstermin für die mündliche Prüfung ist in diesem Fall der 15. März im Wintersemester bzw. 15. September im Sommersemester. Nur dann kann der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums noch rechtzeitig vor Ablauf der befristeten Zulassung zum Masterstudium erfolgen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.


In der Regel wird die Bachelorarbeit zu Beginn des sechsten Semesters angemeldet. Welche Leistungen Sie zuvor erbracht haben müssen, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung (BA SKT §14 Abs. 4, BA T §16 Abs. 4). Die Anmeldung nehmen Sie im Prüfungsamt mittels des dort bereitgestellten Formulars vor. Bei weiteren Fragen zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt sieben Wochen. Sollte Ihr Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich die Abgabefrist automatisch auf den darauffolgenden Werktag. Wenn Sie Ihr Studium sicher bis zum Ende des laufenden Semesters beenden möchten, müssen Sie die Bachelorarbeit spätestens am 01.12. (im Wintersemester) bzw. am 02.05. (Sommersemester) abgeben. Am besten sprechen Sie sich bzgl. der genauen zeitlichen Planung allerdings mit dem/der Dozierenden ab, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut. Bei weiteren Fragen zum Bearbeitungszeitraum Ihrer Bachelorarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag hin und nach Zustimmung des/der Dozierenden, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut, die Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit einmalig um maximal zwei Wochen verlängern. Bei weiteren Fragen zur Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Ihr Thema müssen Sie mit dem/der Dozierenden abstimmen, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, bei der Themensuche an das Thema einer Lehrveranstaltung, einer Hausarbeit etc. anzuknüpfen, das Sie während Ihres Studiums besonders interessiert hat. Das Thema muss dem Gegenstandsbereich des Bachelorstudiums entsprechen.

Ihre Bachelorarbeit kann von einer:m Dozierenden oder einer:m Professor:in betreut werden. Weitere Fragen zur Betreuung Ihrer Bachelorarbeit richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Dies sollten Sie mit dem/der Dozierenden absprechen, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut.

Ihre fertiggestellte Bachelorarbeit geben Sie als PDF-Datei per E-Mail im Prüfungsamt ab.

Ihre Bachelorarbeit wird mit neun von insgesamt 180 Leistungspunkten gewichtet.

Falls Sie ihre Bachelorarbeit nicht bestanden haben sollten, können Sie diese einmal wiederholen. Die Bearbeitungsfrist für die Wiederholung der Bachelorarbeit beginnt sechs Wochen nach Mitteilung des Nicht-Bestehens im ersten Versuch. Weitere Fragen zur Wiederholung der Bachelorarbeit richten Sie bitte an das Prüfungsamt.


Thema Ihrer mündlichen Bachelorprüfung sind der Inhalt Ihrer Bachelorarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas. Im Rahmen der Prüfung haben Sie Gelegenheit, Ihre Bachelorarbeit (maximal fünf Minuten lang) vorzustellen. Bei weiteren Fragen zum Thema der mündlichen Bachelorprüfung, wenden Sie sich an den/die Dozierende:n, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut.

Die mündliche Bachelorprüfung soll in der Regel im selben Semester wie die Bachelorarbeit abgelegt werden. In der Regel findet sie statt, sobald sämtliche für den Studiengang vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden wurden und die Note der Bachelorarbeit vorliegt. Die mündliche Bachelorprüfung dauert 30 Minuten. Bei weiteren Fragen zum Zeitpunkt und zur Dauer der mündlichen Bachelorprüfung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Bei Anmeldung der Bachelorarbeit wird von den Mitarbeiter:innen des Prüfungsamtes das Formular zur „Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung“ ausgehändigt, welches von den Studierenden nach Bekanntgabe der Note der Abschlussarbeit ausgefüllt wird. Auf dem Formular werden persönliche Angaben zur/zum Studierenden (z.B. Name, Matrikelnummer, Anschrift usw.), Sprachenkombination, Titel und Abgabedatum der Bachelorarbeit sowie die für die mündliche Prüfung gewählten Module und der/die Prüfer:innen angegeben. Das ausgefüllte Formular wird im Prüfungsamt eingereicht. Den Prüfungstermin vereinbaren die Studierenden direkt mit dem/den Prüfer:innen. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Die mündliche Bachelorprüfung wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern oder von einer Prüferin oder einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers abgenommen. In der Regel sollte eine:r der Prüfenden der/die Dozierende sein, der/die Ihre Bachelorarbeit betreut. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Ihre mündliche Bachelorprüfung wird mit drei von insgesamt 180 Leistungspunkten gewichtet.


In der Regel wird die Masterarbeit in der Mitte des dritten Fachsemesters angemeldet. Welche Leistungen Sie zuvor erbracht haben müssen, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Master Translation (bis Sommersemester 2023) bzw. des Master Konferenzdolmetschen (§ 15 Abs. 4) sowie des Master Translation (ab Wintersemester 2023/24) (§ 16 Abs. 4). Die Anmeldung nehmen Sie im Prüfungsamt mittels des dort bereitgestellten Formulars vor. Bei weiteren Fragen zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt im Master Translation vier Monate, im Master Konferenzdolmetschen drei Monate. Sollte Ihr Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich die Abgabefrist automatisch auf den darauffolgenden Werktag. Wenn Sie Ihr Studium sicher bis zum Ende des laufenden Semesters beenden möchten, sollten Sie die Masterarbeit spätestens am 01.12. (im Wintersemester) bzw. am 02.05. (Sommersemester) abgeben. Am besten sprechen Sie sich bzgl. der genauen zeitlichen Planung allerdings mit dem/der Dozierenden ab, der/die Ihre Masterarbeit betreut. Bei weiteren Fragen zum Bearbeitungszeitraum Ihrer Masterarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag hin und nach Zustimmung des/der Dozierenden, der/die Ihre Masterarbeit betreut, die Abgabefrist für Ihre Masterarbeit einmalig um maximal fünf Wochen im Master Translation und um maximal vier Wochen im Master Konferenzdolmetschen verlängern. Bei weiteren Fragen zur Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Masterarbeit wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Ihr Thema müssen Sie mit dem/der Dozierenden abstimmen, der/die Ihre Masterarbeit betreut. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, bei der Themensuche an das Thema einer Lehrveranstaltung, einer Hausarbeit etc. anzuknüpfen, das Sie während Ihres Studiums besonders interessiert hat. Das Thema der Masterarbeit muss dem Gegenstandsbereich des Masterstudiengangs entsprechen.

Ihre Masterarbeit kann von einer:m Dozierenden oder einer:m Professor:in betreut werden. Weitere Fragen zur Betreuung Ihrer Masterarbeit richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Dies sollten Sie mit dem/der Dozierenden absprechen, der/die Ihre Masterarbeit betreut.

Ihre fertiggestellte Masterarbeit geben Sie als PDF-Datei per E-Mail im Prüfungsamt ab.

Im Master Translation wird Ihre Masterarbeit mit 18 von insgesamt 123 Leistungspunkten gewichtet. Im Master Konferenzdolmetschen wird Ihre Masterarbeit mit 15 von insgesamt 123 Leistungspunkten gewichtet.

Falls Sie ihre Masterarbeit nicht bestanden haben sollten, können Sie diese einmal wiederholen. Die Bearbeitungsfrist für die Wiederholung der Masterarbeit beginnt sechs Wochen nach Mitteilung des Nicht-Bestehens im ersten Versuch. Weitere Fragen zur Wiederholung der Masterarbeit richten Sie bitte an das Prüfungsamt.


Thema Ihrer mündlichen Masterprüfung sind der Inhalt Ihrer Masterarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Masterarbeit gewählten Themas. Im Rahmen der Prüfung haben Sie Gelegenheit, Ihre Masterarbeit (maximal fünf Minuten lang) vorzustellen. Bei weiteren Fragen zum Thema der mündlichen Masterprüfung, wenden Sie sich an den/die Dozierende:n, der/die Ihre Masterarbeit betreut.

Die mündliche Masterprüfung soll in der Regel im selben Semester wie die Masterarbeit abgelegt werden. In der Regel findet sie statt, sobald sämtliche für den Studiengang vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden wurden und die Note der Masterarbeit vorliegt. Die mündliche Masterprüfung dauert 30 Minuten. Bei weiteren Fragen zum Zeitpunkt und zur Dauer der mündlichen Masterprüfung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Bei Anmeldung der Masterarbeit wird von den Mitarbeiter:innen des Prüfungsamtes ein Formular zur „Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung“ ausgehändigt, welches von den Studierenden ausgefüllt wird. Auf dem Formular werden persönliche Angaben zur/zum Studierenden (z.B. Name, Matrikelnummer, Anschrift usw.), Sprachenkombination, Titel und Abgabedatum der Masterarbeit sowie die für die mündliche Prüfung gewählten Module und der/die Prüfer:innen angegeben. Das ausgefüllte Formular wird im Prüfungsamt eingereicht. Den Prüfungstermin vereinbaren die Studierenden direkt mit dem/der Prüfer:in. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Die mündliche Masterprüfung wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern oder von einer Prüferin oder einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers abgenommen. In der Regel sollte eine:r der Prüfenden der/die Dozierende sein, der/die Ihre Masterarbeit betreut. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Ihre mündliche Masterprüfung wird mit drei von insgesamt 123 Leistungspunkten gewichtet.


Ihr Zeugnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Erbringen Ihrer letzten Prüfungsleistung im Prüfungsamt.

Ihr Zeugnis ist sowohl deutsch- als auch englischsprachig verfasst.

Sobald alle Leistungen des Studiengangs erbracht wurden und dem Prüfungsamt das Gutachten der Abschlussarbeit und das Protokoll der mündlichen Abschlussprüfung vorliegen, können Studierende beim Prüfungsamt eine vorläufige Abschlussbescheinigung beantragen.

Die Gesamtnote in Ihrem Zeugnis errechnet sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen, der Bachelor- bzw. Masterarbeit sowie der mündlichen Bachelor- bzw. Masterprüfung. Die Gewichtung der einzelnen Teilnoten ergibt sich aus der jeweiligen Anzahl der Leistungspunkte.


Nutzen Sie unsere Angebote, werden Sie aktiv und suchen Sie die Ansprechpartner:innen auf, die Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.

Das Studierendensekretariat hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben:

Bitte beachten Sie:

  • Die Kommunikation an der JGU erfolgt über die studentischen E-Mail-Adressen. Überprüfen Sie Ihren Posteingang regelmäßig auf neue Nachrichten.
  • Bescheide und Studienbescheinigungen (inkl. Studierendenausweis) werden online in JOGU-StINe bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse, sobald ein neues Dokument verfügbar ist.

Die Allgemeine Studienberatung ist die zentrale Beratungsstelle des Fachbereichs für alle Anliegen von Studieninteressierten und Studierenden. Wir sind die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Studienentscheidung sowie die Planung, Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des Studiums.

Wir unterstützen Studieninteressierte und Studierende unter anderem bei folgenden Themen:

  • Orientierung, Informationssuche und Entscheidungsfindung bei Fragen und Problemen, die das Fachstudium betreffen sowie bei über das Fachstudium hinausgehenden Studien- und Lebensproblemen
  • Erstinformationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, zu Aufbau und Dauer des Studiums, zum Sprachenangebot und den Kombinationsmöglichkeiten sowie den damit einhergehenden Zugangsvoraussetzungen
  • Orientierung und Beratung zu sämtlichen Fragen rund um Studieninhalte, Wahlmöglichkeiten, Integration von Auslandsaufenthalten und Praktika in den Studienverlauf
  • Beratung in der Studienendphase, zum Beispiel Fragen rund um das Abschlussmodul sowie zum Übergang vom Bachelor- in das Master-Studium oder von Studium in den Beruf
  • Beratung von Studierenden, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, bei Fragestellungen und Problemen, die sich aus ihrer spezifischen Situation heraus ergeben
  • Erstinformation und Hilfestellung bei herausfordernden Studiensituationen, wie einem Studium mit Kind, mit einer Beeinträchtigung oder mit gleichzeitiger Berufstätigkeit

Unsere Beratungsleitlinien finden Sie hier.

Das Studienbüro ist eine organisatorische Einheit innerhalb eines Fachbereichs, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig ist.

Im Studienbüro erhalten Sie Informationen zu Fristen und Terminen während des Semesters sowie zu Verfahrensabläufen wie Anmeldung zu und Rücktritt von (Modul-)Prüfungen.

Zum Studienbüro gehören folgende Ansprechpartner:

Die Lehrveranstaltungsmanager:innen (LVM) verantworten die Einpflege von Lehrveranstaltungen in JOGU-StINe und sind erste Anlaufstelle bei technischen Problemen mit der Modul- oder Kursanmeldung.

Die Prüfungsmanager:innen (PM) verantworten die Einpflege von Prüfungsterminen in JOGU-StINe und sind demnach erste Anlaufstelle bei technischen Problemen mit der Prüfungsanmeldung. Sie verwalten Sonderlösungen wie Auflagen (in den Master-Studiengängen), die nicht über JOGU-StINe abgebildet werden können.

Studienfachbeauftragte sind Mittler zwischen dem Lehrkörper eines Faches und der/dem dazugehörigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanager:in.

Die Studienfachbeauftragten stehen Ihnen für organisatorische Fragen rund um Ihr Studium zur Verfügung und sind erste Anlaufstelle bei Fragen bezüglich Zulassungsvoraussetzungen zu und Möglichkeiten des Rücktritts von Lehrveranstaltungen sowie bei Fragen zu Pflicht-, Wahlpflichtmodulen, Studienschwerpunkten (in den Master-Studiengängen) sowie Modulabfolgen.

Bei Überschneidungen von Lehrveranstaltungen können Sie sich ebenfalls an Ihre*n Studienfachbeauftragte*n wenden.

  • Sprechzeiten: Das Prüfungsamt ist während der angegebenen Sprechzeiten persönlich und telefonisch für Sie erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten können Anliegen oder Fragen per Mail an pruefungsamtfb06@uni-mainz.de beantwortet werden.
  • Korrespondenz mit dem Prüfungsamt: Bitte verwenden Sie für die Kommunikation an der JGU und an unserem Fachbereich Ihre studentische E-Mail-Adresse. Sie sind verpflichtet, die integrierte Studien- und Prüfungsverwaltung sowie den von der JGU Mainz bereitgestellten persönlichen E-Mail-Account regelmäßig zu nutzen. Nachteile, die durch die Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Wir verwenden für die Korrespondenz mit Ihnen ausschließlich Ihre studentische E-Mail-Adresse. 
  • Abschlussarbeiten: Zur Fristwahrung senden Sie die elektronische Version (PDF-Datei) Ihrer Abschlussarbeit bis zum Abgabetermin an pruefungsamtfb06@uni-mainz.de.
  • Zeugnisunterlagen können Sie innerhalb der Sprechzeiten persönlich im Prüfungsamt abholen. Gegen Vorlage eines frankierten und adressierten Rückumschlags versenden wir diese auch per Post.
  • Die nächste Zeugnisverleihungsfeier findet am 29.05.2026 statt.

Leitung des Fachbereichs Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Geschäftsführung des Fachbereichs Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz