Sie interessieren sich für Sprachen und Kulturen und möchten am liebsten Übersetzer:in, Dolmetscher:in oder Profi für Transkulturalität und Mehrsprachigkeit werden? Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung!
Die Bewerbung für das Bachelor-Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Sprachkurse für Studierende ohne Vorkenntnisse beginnen für die meisten Studiensprachen jedoch immer im Wintersemester. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist darum nur sinnvoll, wenn eine Ihrer Studiensprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist.
Die Bewerbung für das Bachelor-Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Sprachkurse für Studierende ohne Vorkenntnisse beginnen für die meisten Studiensprachen jedoch immer im Wintersemester. Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist darum nur sinnvoll, wenn eine Ihrer Studiensprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist.
Die Bewerbung ist prinzipiell sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Module für den Schwerpunkt Konferenzdolmetschen können jedoch erst zum Wintersemester belegt werden.
Sie möchten neben dem deutschen Master-Abschluss in Translation auch einen französischen Masterabschluss erwerben? Wir bieten die folgenden Doppelabschlüsse an:
Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.
Für die Online-Bewerbung/Registrierung benötigen Sie:
- einen von Ihrem betreuenden Professor/Ihrer betreuenden Professorin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Betreuungsvereinbarung)
- Ihren Studienabschluss, der gemäß der gültigen Promotionsordnung zur Promotion berechtigt (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer deutschen) Promotionszugangsberechtigung
- eine Anerkennungsurkunde (bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer ausländischen Promotionszugangsberechtigung)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Pass- oder Personalausweiskopie
Achtung: Ab dem 9. November läuft die Bewerbung ausschließlich über das neue Portal JGUinOne und nicht mehr über JOGU-StINe.
Informationen zum Umstieg finden Sie auf der Projektseite.
Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Annahme (Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand oder Doktorandin abgeschlossen.
Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung auch einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird dann nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand oder Doktorandin vom Studierendensekretariat weiterbearbeitet.
Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags).
Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Online-Antragstellung ebenfalls möglich.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung bzw. Einschreibung als Doktorand oder Doktorandin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Achtung: Ab dem 9. November 2026 läuft die Bewerbung ausschließlich über JGUinOne und nicht mehr über JOGU-StINe.
Informationen zum Umstieg finden Sie auf der Projektseite.
- Um sich über das Webportal bewerben zu können, müssen Sie sich registrieren. Klicken Sie auf der Seite des Webportals JGUinOne oben auf „Bewerbung“ und dann auf „Jetzt registrieren!“. Füllen Sie alle benötigten Felder aus und achten Sie auf eine korrekte Schreibweise. Nach der Registrierung erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht, in der das weitere Vorgehen beschrieben ist.
- Bitte führen Sie die Registrierung nicht durch, wenn Sie sich schon einmal registriert haben und/oder bereits über einen Account verfügen, z. B. als Studierende:r.
- Bitte geben Sie Ihren Namen an, wie er in Ihrem Pass eingetragen ist (keine Sonderzeichen!).
- In der Online-Bewerbung werden Sie Schritt für Schritt durch das Online-Bewerbungsformular geführt.
- Wenn Sie bei „Studiengang wählen“ einmal alle Felder ausgefüllt und auf „weiter“ geklickt haben, ist die Bewerbung angelegt. Sie kann nicht mehr gelöscht werden, und die Angaben z.B. zu Studiengang und Studienfach können nicht mehr geändert werden. Sollten Sie sich z.B. bei der Auswahl des Studienfachs vertan haben, müssen Sie also eine weitere Bewerbung starten.
- Bei „Vertiefung“ wählen Sie Ihre Grundsprache aus. Hierbei handelt es sich in der Regel um Ihre Muttersprache.
- Sollten Sie während der Onlinebewerbung Probleme oder Fragen haben, nutzen Sie bitte die Infotexte (kleines i in einem Kreis ⏼) und die Hilfe.
- Generell gilt: Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat in Germersheim; bei Fragen zum Online-Portal und technischen Problemen wenden Sie sich an den JGUin1-Service.
- Wenn Ihre Bewerbung geprüft wurde, erhalten Sie entweder einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid oder werden direkt im Portal aufgefordert, die Immatrikulation zu beantragen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen telefonische, persönliche oder per E-Mail gestellte Anfragen bezüglich des Eingangs Ihrer Bewerbung nicht beantworten können. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie im Online-Bewerbungsportal nachvollziehen.
- Die Statusänderungen Ihrer Bewerbung und die Eingangsbestätigung treffen keine Aussage über Vollständigkeit oder Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen; diese wird erst im weiteren Bearbeitungsprozess Ihres Zulassungsantrags festgestellt.
- Wenn Sie zugelassen wurden, müssen Sie für die Immatrikulation den Immatrikulationsassistenten ausfüllen, Ihre Krankenkasse informieren und den Semesterbeitrag bezahlen.
- Zu den Lehrveranstaltungen melden Sie sich nicht über JGUinOne, sondern über das Online-Portal JOGU-StINe an.
- Ich möchte mich bewerben, aber die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem noch bewerben? Gibt es Ausnahmen für internationale Bewerber:innen?
- Nein, die Bewerbungsfristen gelten für alle Bewerber:innen, und eine Bewerbung ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums über das Online-Portal möglich.
- Ich studiere bereits am FTSK, möchte aber eine meiner Sprachen abwählen oder wechseln. Muss ich dafür eine Bewerbung stellen?
- In der Regel müssen Sie eine Bewerbung über das Bewerbungsportal zu den üblichen Bewerbungsfristen stellen. Ausnahme: wenn Sie eine Sprache nur abwählen (und nicht ersetzen). Alle Informationen zu Änderungen bei der Sprachenwahl finden Sie hier unter „Fachwechsel“.
- Kann ich mich für den Master Translation bewerben, auch wenn ich mein Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen habe?
- Ein Master-Studium setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus. Sie können sich aber bereits vor Abschluss des grundständigen Studiengangs bewerben, wenn Sie im Bachelor-Studium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben. Mehr Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier.
- Ich bin erst seit ein paar Jahren in Deutschland, habe aber mein Abitur an einem Gymnasium in Deutschland absolviert. Reicht das als Sprachnachweis für die deutsche Sprache?
- Ja, wenn Sie ein deutsches Abitur haben, sind Sie Bildungsinländer:in und verfügen über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese gilt auch als Sprachnachweis für die deutsche Sprache.
- Wie gut muss man eine Sprache beherrschen, um sie als Trägersprache wählen zu können?
- Wenn Sie neben Ihrer Muttersprache eine weitere Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen, können Sie diese Sprache als „Trägersprache“ wählen. Beachten Sie aber bitte, dass sehr gute Fremdsprachenkenntnisse für die Trägersprache keinesfalls genügen! Im Zweifelsfall muss die muttersprachliche Beherrschung der Trägersprache durch eine Prüfung am FTSK nachgewiesen werden.
- Können mir vor dem Studium erbrachte Leistungen anerkannt werden?
- Falls Sie vor Ihrem Studium am FTSK der JGU bereits ein anderes Studium (im In- oder Ausland) begonnen oder abgeschlossen haben, können Sie sich evtl. einige der bereits erbrachten Leistungen im Rahmen Ihres neuen Studiums anerkennen lassen. Sollten Sie vor Ihrem Studium eine berufliche Ausbildung absolviert haben, kann unter Umständen auch diese teilweise von der Universität anerkannt werden. Genauere Informationen erhalten Sie beim Anerkennungsteam: anrechnung-anerkennung-fb06@uni-mainz.de.
- Kann ich auch schon im Bachelor Dolmetschen studieren?
- Sie können in den Bachelorstudiengängen einen ersten Einblick ins Dolmetschen bekommen, indem Sie das Wahlpflichtmodul „Dolmetschen“ belegen. Das Modul wird jedoch nicht für alle Studiensprachen angeboten.
- Verlängert ein Auslandsaufenthalt das Studium?
- Nein. In den Bachelor-Studiengängen können z.B. bis zu zwei Wahlpflichtmodule (max. 24 Leistungspunkte) pauschal für einen Auslandsaufenthalt angerechnet werden.
- Sind Praktika Pflicht?
- Das Absolvieren eines Praktikums im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
- Wie flexibel kann das Studium im Bachelor oder im Master gestaltet werden? Ich wohne nicht in Germersheim und Umgebung, kann aber auch nicht in die Nähe ziehen.
- Die Studiengänge am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft können nicht als Fernstudium oder in Teilzeit studiert werden. Es handelt sich um Vollzeitstudiengänge mit dem Studienort Germersheim.
- Wie sieht es mit den Wohnungen in Germersheim aus?
- Wer sich rechtzeitig um eine Wohnung bemüht, hat in der Regel keine Probleme. Die Mieten sind moderat, außerdem gibt es zwei Wohnheime in der Stadt. Weitere Informationen erhalten Sie beim AStA.
- Kann ich mich um einen Platz im Studentenwohnheim bewerben, bevor ich die Zulassung erhalten habe?
- Ja. Informationen zu den Wohnheimen des Studierendenwerks Vorderpfalz erhalten Sie hier.
- Ich habe zwei / mehrere Staatsangehörigkeiten, welche muss ich bei der Bewerbung angeben?
- Wenn Sie die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie immer die deutsche angeben.
- Besitzen Sie zwei oder mehrere nicht-deutsche Staatsangehörigkeiten, können Sie wählen, welche Sie für Ihre Bewerbung benutzen wollen.
- Wie finde ich die am FTSK angebotenen Studiengänge?
- Starten Sie eine Bewerbung und wählen Sie bei „Fach“ den Studiengang: „Translation“ oder „Sprachen, Kulturen, Kommunikation“.
- Ich habe versehentlich falsche Daten eingegeben oder bei der Wahl meines Studienfachs einen Fehler gemacht. Kann ich meine Bewerbung nach dem Abschicken noch einmal verändern?
- Wenn Sie Änderungen an Ihrer Bewerbung vornehmen wollen, obwohl sie die Bewerbung schon abgeschickt haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an studsek06@uni-mainz.de.
- Muss ich meine Bewerbung ausdrucken und postalisch einsenden?
- Die Bewerbung ist mit dem Abschicken im Online-Portal abgeschlossen, bitte schicken Sie KEINE Bewerbungsunterlagen per Post.
- Brauche ich eine Exmatrikulationsbescheinigung von meiner vorherigen Hochschule, obwohl ich diese schon vor einigen Jahren abgeschlossen habe?
- Ja, eine Exmatrikulationsbescheinigung der letzten/vorherigen deutschen Hochschule muss immer eingereicht werden, unabhängig davon, wie lange dieses Studium zurückliegt.
- Wo kann ich Beglaubigungen vornehmen lassen?
- Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Beglaubigungen.