Aufgaben

Laut Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz in der Fassung von 2010 fördern die Hochschulen „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (§ 2 Abs. 2) und „fördern die Vereinbarkeit von Familie und Studium, wissenschaftlicher Qualifikation und Beruf. Sie wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Kindern und Studierender, die nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige tatsächlich betreuen“ (§ 2 Abs. 4).

Die Fachbereichsgleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin unterstützen den Fachbereich bei der Erfüllung dieser Vorgabe des "Gender Mainstreaming". "Sie wirkt mit an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte muss zu allen Sitzungen von Ausschüssen und Kommissionen eingeladen werden. Sie hat in den Sitzungen Rede- und Antragsrecht. Ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen (§ 72 Abs. 4 HochSchG).

"Eine Entscheidung, die im Aufgabenbereich der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten gegen ihre Stellungnahme getroffen worden ist, muss auf ihren Antrag überprüft und erneut getroffen werden. Der Antrag muss innerhalb einer Woche und darf in derselben Angelegenheit nur einmal gestellt werden" (§ 72 Abs. 6 HochSchG).

Steht die Neubesetzung einer Professur an, so nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an allen Sitzungen der Berufungskommission teil. Bei Stellenbesetzungen im akademischen und wissenschaftsstützenden Bereich informiert sich die Gleichstellungsbeauftragte über das Verfahren und gibt gegebenenfalls eine Stellungnahme ab. Sie wirkt bei Verfahren zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit.

Sie ist außerdem Ansprechpartnerin bei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung, bei Belästigung, Stalking, Vorkommnissen sexueller Gewalt. Sie berät bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf und bei Fragen zu Pflege naher Angehöriger.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann aus den vom Fachbereich zur Verfügung gestellten Mittel Workshops und Seminare finanzieren und Vorträge im Bereich Genderforschung einwerben sowie Werke zur Genderforschung und im Bereich "Gender und Translation" für die Fachbereichsbibliothek anschaffen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Fachbereichsrat für die Dauer von 3 Jahren bestellt.